Unterlagsböden / Fliessestriche
Stand der Technik

Ein Unterlagsboden / Fliessestrich (nachfolgend nur Unterlagsboden genannt) ist die glatte, ebene Unterlage für einen Endbelag, wie z.B. Platten, Parkett, Teppich oder Kunststoffbelägen etc.

Es gibt kaum bekannte Fälle, in welchen Asbestfasern als Zuschlagstoff für Unterlagsböden verwendet wurden. Daher werden Unterlagsböden i.A. nicht als asbestverdächtig betrachtet. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

  • In Gebäuden mit Spritzasbest können sich Reste von Spritzasbest unter den Unterlagsböden befinden (besonders entlang der Wände).
  • Holzzementböden können ebenfalls Asbest enthalten (i.d.R. handelt es sich bei Holzzementböden nicht um eigentliche Unterlagsböden gemäss Definition, z.T. wurden die Holzzementböden aber auch nochmals überdeckt und übernehmen so die Funktion eines Unterlagsbodens)
  • Bei geringer Stärke des Unterlagsboden wurde Asbest teilweise als Faserarmierung eingesetzt, z.B. in Nasszellen (noch wenig untersucht, kaum Ergebnisse).

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: fest gebunden

Keine Gefahr bei einer normalen Nutzung eines Gebäudes.

Mit Bearbeitung

Erhebliche Gefährdung. Je nach Art der Bearbeitung/Entfernung oranger oder roter Bereich.

Unterlagsböden in Gebäuden ohne Spritzasbest-Anwendungen müssen ohne konkreten Verdacht nicht systematisch auf Asbest untersucht werden.

In Gebäuden, in welchen Spritzasbest zur Anwendung gekommen ist, sind die Unterlagsböden resp. die Bereiche zwischen Unterlagsboden und Konstruktionsbeton zu beproben. Es ist zu beachten, dass die Unterlagsböden oft schwimmend verlegt wurden, also mit Dämmung/Trennlage zwischen Beton und Unterlagsboden.

Beproben

Da sich Reste von Spritzasbest in der Regel unter einem Unterlagsboden finden (die Unterlagsböden wurden in der Regel nach der Spritzasbestapplikation eingebaut), ist ein oberflächliches Beproben des Unterlagsbodens nicht ausreichend. Es müssen Kernbohrungen durchgeführt (in Analogie zu Suva-Factsheet 33067) oder der Unterlagsboden muss stellenweise bis auf den darunter liegenden Beton aufgespitzt werden (Ausführung durch Suva-anerkannten Asbestsanierer in einer Sanierungszone gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7.6).

Es ist empfohlen pro Raum mehrere gezielte Bohrungen (z.B. in der Nähe von gespritzten Stützen oder unter gespritzten Trägern) durchzuführen, da die Spritzasbest-Reste erfahrungsgemäss heterogen vorliegen.

Im Rahmen der Beprobung ist eine visuelle Beurteilung vorzunehmen: Oft sind an der Grenze zwischen Unterlagsboden und Beton ganze Faserbüschel sichtbar.

Das Labor muss darüber informiert werden, dass sich Asbest nur auf der Unterseite des Unterlagsboden befinden kann.

Die Entfernung hat in jedem Fall durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer beigezogen werden.

Wird gleichzeitig an Decken, Wänden oder der tragenden Stahlkonstruktion Spritzasbest saniert, wird empfohlen, den mit Asbest kontaminierten Unterlagsboden in der gleichen Unterdruckzone zu entfernen.

Bohrungen in Unterlagsböden mit Verdacht auf Spritzasbestreste können i.d.R. gemäss dem Suva-Factsheet 33067 durchgeführt werden (nicht explizit für Unterlagsböden gültig, aber in Analogie anwendbar).

Ausgebautes Material ist auf einer Deponie Typ E abzulagern.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
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