Dämmungen aus künstlichen Mineralfasern (KMF)
Draft. For public consultation
Künstliche Mineralfasern (KMF) wie z.B. Glas-, Steinwolle und Keramikfasern gelten als nicht asbestverdächtige Materialien und müssen im Rahmen einer Untersuchung auf Bauschadstoffe weder beprobt noch als Verdachtsmomente bzgl. Asbest aufgenommen werden. Glaswolle ist in der Regel gelblich und Steinwolle olivgrün.
Zu beachten:
- Kleber: Wenn Isolationsplatten aus Glas- oder Steinwolle auf die Unterlage geklebt sind, kann der Kleber Asbest enthalten
- Bei Rohrisolationen: der Mörtel auf der Glas-/Steinwolle kann Asbest enthalten
- Bei Brandabschottungen: eine neuere Brandabschottung aus Glas-/Steinwolle kann ein altes, nicht oder nur unsauber sanierte asbesthaltiges Schott überdecken (evtl. Reste von Asbestkissen oder asbesthaltiges Stopfmaterial oder ähnliches vorhanden).
Gesundheitsgefährdung
Sans intervention
Bei normaler Nutzung besteht keine Gefährdung.
En cas de travaux
Bei einem Rückbau von künstlichen Mineralfasern (KMF) ist mit einer Überschreitung des MAK für Glasfasern bzw. Steinwolle von 500'000 Fasern/m3 zu rechnen. Die freigesetzten KMF führen zu Reizungen von Haut und Atemwegen. Daher sind bei der Bearbeitung von KMF Schutzmassnahmen notwendig.
Keramikfasern setzen bei einer Bearbeitung sehr hohe Fasermengen frei. Keramikfasern sind zudem als krebserzeugend eingestuft. Daher sind bei der Bearbeitung von Keramikfasern erhöhte Schutzmassnahmen notwendig.
Diagnostik
KMF sind in der Schweiz im Rahmen eines Gebäudechecks nicht zu beproben resp. im Bericht aufzuführen.
Handelt es sich um eine weisse Dämmung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine asbesthaltige Dämmung handelt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Materialien zu beproben.
Sanierung/Entfernung
Bearbeitung von KMF:
Da KMF in der Schweiz nicht als kanzerogen gelten, sind die Schutzmassnahmen weniger umfangreich als bei der Sanierung von Asbest (insbesondere keine Unterdruckzonen und keine Suva-anerkannten Asbestsanierer notwendig). Falls die KMF bearbeitet bzw. entfernt werden, sind gemäss Suva-Publikation 33097 Glas- und Steinwolle. Sicherer Umgang beim Ein- und Ausbau folgende Arbeitssicherheitsmassnahmen anzuwenden:
Persönliche Schutzausrüstung:
- Feinstaubmaske FFP2
- Geschlossene Schutzbrille
- Handschuhe (z.B. Lederhandschuhe)
- Einwegschutzanzug
- Hautschutzsalbe vor und nach der Arbeit
- Gründliches Waschen der Hände.
Technische Massnahmen:
- Für gute natürliche Lüftung sorgen.
- Staubarme Werkzeuge fürs Zuschneiden verwenden: Messer, Scheren. Motorgetriebene Sägen nur mit Quellenabsaugung einsetzen.
Organisatorische Massnahmen:
- Transport in Verpackung (Kunststoff-Folien).
- Produkte nicht unnötigerweise verletzen, z.B. durch Werfen.
- Zum Reinigen nicht Wischen, sondern geeignete Staubsauger einsetzen.
Bearbeitung von Keramikfasern: Bei der Bearbeitung der als kanzerogen eingestuften Keramikfasern sind erhöhte Schutzmassnahmen zu treffen. Grundsätzlich gelten gemäss Suva die gleichen Vorgaben wie bei den übrigen KMF (vgl. oben).