HBCD
Draft. For public consultation

Alte Dämmplatten (EPS / XPS) mit Baujahr bis 2015 können mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) belastet sein.

HBCD gilt als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT). Zudem wurde HBCD als langlebiger organischer Schadstoff (POP) deklariert. Dies bedeutet, dass HBCD-haltige Dämmmaterialien bei einem Um-/Rückbau getrennt entsorgt werden müssen und nicht ins Recycling gelangen dürfen.

HBCD ist seit 2013 Teil des Stockholmer Übereinkommens und seit 2016 in der Schweiz im Einbau verboten.

Eine Untersuchung von Dämmstoffen auf HBCD wird vom BAFU nicht verlangt und ist nur in einzelnen Kantonen vorgeschrieben. Sollen Dämmstoffe recycelt werden, sind jedoch Analysen auf HBCD nötig.

Polludoc empfiehlt im Bauschadstoff-Gutachten zu erwähnen, dass allenfalls im Gebäude vorhandene EPS/XPS-Dämmplatten mit Baujahr bis 2015 als HBCD-haltig zu betrachten sind. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass ein Recycling von entsprechenden Dämmmaterialien nicht erlaubt ist, ausser es liegt eine entsprechende Analyse vor, welche beweist, dass das Material HBCD-frei ist.

Beproben

Es wird empfohlen, die Probe in einem Glasgefäss oder einer Aluminiumfolie und dann in einem Plastikbeutel zu verpacken. Sehr wichtig ist in jedem Fall die Dichtigkeit der Verpackung.

EPS und XPS gelten aufgrund der geringen Anteile an HBCD gemäss BAFU nicht als Sonderabfall. Das Material darf aber aufgrund der HBCD-Gehalte nicht ins Recycling gelangen. Entsprechende Dämmstoffe sollten - wie alle brennbaren Materialien - via KVA entsorgt werden. Da Dämmungsmaterialien in der Regel ohnehin in einer KVA thermisch verwertet werden, sind entsprechende Analysen auf HBCD vom BAFU nicht geregelt und in den meisten Kantonen nicht vorgegeben.

Ein Recycling der HBCD-haltigen Dämmstoffe ist nach heutigem Stand der Technik nicht möglich. Künftig könnte das HBCD jedoch ggf. mittels Lösungsmittelverfahren ausgeschieden und das Polystyrol zurückgewonnen werden.

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