Deckenplatten / Akustikplatten
Stand der Technik

Mineralfaserbasierte Platten, auch Akustikplatten oder Pressplatten genannt, enthielten früher in einigen Fällen Asbestfasern (Konzentrationen zwischen ca. 1 und 3 %, meist Amosit). Diese kommen in der Regel an Decken, aber auch an Wänden vor.

Die Firma Pavatex, die solche mineralfaserbasierte Platten unter dem Namen Pavaroc vertrieb, hat gemäss eigenen Angaben (ehemals publiziert auf der Homepage pavatex.ch; heute leider nicht mehr verfügbar) den Platten nur während vier Jahren (1968-1971) Asbest beigemischt und bereits 1972 wieder auf Asbest verzichtet. In welchen Zeiträumen andere Hersteller auf asbestfreie Produktion umgestellt haben, ist nicht bekannt.

Bei den mineralfaserbasierten Platten handelt sich um relativ weiche Platten (aber härter als Holzweichfaserplatten, vgl. unten), die einfach gebrochen oder geschnitten werden können. Mineralfaserbasierte Platten sind grau bis beige.

Im Gegensatz zu den mineralfaserbasierten Platten sind Holzweichfaserplatten ("Normale" Pressspanplat­ten mit Holzspänen, Markenname Pavatex) im Innern braun. Solche Platten können als asbestfrei betrachtet werden.

Sans intervention

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Bereits beim Anheben von asbesthaltigen Deckenplatten werden durch die Reibung von zwei nebeneinanderliegenden Platten hohe Fasermengen freigesetzt. Lokal beschädigte Platten mit Asbest können ebenfalls eine Gefährdung darstellen, auch weil Amosit ein deutlich höheres Faserfreisetzungspotential aufweist als andere Asbestarten. Wenn die Platten Asbest enthalten, sollte darum auch auf kleine Arbeiten wie etwa das Ersetzen einzelner Platten verzichtet werden. Die Sanierung sollte in Abhängigkeit der Raumnutzung durchgeführt werden (vgl. Dringlichkeitsstufen gemäss FACH).

En cas de travaux

Hohe Gefährdung (roter Bereich).

Die Platten sind zu beproben. Dabei wird empfohlen Einwegmaske und Schutzanzug zu tragen, das Material zu benetzen (ideal: mit Spritze Wasser injizieren) und Quellabsaugung zu verwenden.

Echantillonner

Da die Analyse nicht einfach ist (geringe Konzentration, kaum Materialschwund beim Aufbereiten der Proben, ev. Fasern durch Anstrich abgedeckt) und da Platten unterschiedlichen Alters z.T. optisch kaum zu unterscheiden sind, sollten genügend Proben von verschiedenen Stellen aus dem gleichen Raum mit ausreichend Material genommen werden (ca. 3 x 3 cm). Entsprechende Mischproben sollten allerdings auf maximal 3 Probenahmestellen begrenzt werden. Ideal sind Probenahmen mit einem Probenahmeröhrchen auf die ganze Dicke der Platte.

Pro visuell oder aufgrund anderer Kriterien unterscheidbarem Platten-Typ ist mindestens eine (Misch-)Probe zu entnehmen (Achtung zum Teil unterscheidet sich visuell nur die Grundfarbe der Platten, welche ohne Probenahme gar nicht sichtbar ist).

Die Suva verlangt folgende Massnahmen:

  • Eine einzelne Platte kann durch einen instruierten Baufachmann zerstörungsfrei abgehoben werde, wenn dieser eine Einwegmaske FFP3 und einen Einweg-Schutzanzug (Kat. 3, Typ 5/6) trägt. Quellabsaugung und Benetzen der Platte ist empfohlen.
  • Alle anderen Arbeiten sind durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7 auszuführen.

Entfernte Deckenplatten sind doppelt in Säcke verpackt auf einer Deponie Typ E abzulagern. VeVa-Code: 17 06 05 S.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA, im Dezember 2019 noch nicht publiziert). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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