Serpentinit
Draft. For public consultation

Serpentinit ist ein natürliches Gestein, welches auch in der Schweiz vorkommt, und das Asbest enthalten kann. Wegen seinem edlen Aussehen und seiner guten Verarbeitungseigenschaften wurde Serpentinit nicht nur zur Herstellung von Tischplatten, Küchenarbeitsplatten, Grabsteinen und Denkmälern verwendet, sondern in grösserem Umfang auch als Wand-, Sockel- und Bodenplatten, insbesondere in repräsentativen Gebäuden wie z.B. Bankgebäuden, Kirchen und Regierungsgebäuden. Aber auch an Fassaden wurden Serpentinite oftmals verbaut.

Neben der Anwendung in ganzen Platten findet man auch Bruchstücke von Serpentiniten in Kunststein und Terrazzo.

Serpentinite haben eine charakteristische Struktur (oft schlangenartig gewundene Bänder). Die Farben von Serpentinitgesteinen können sehr unterschiedlich ausfallen. Oft sind sie glänzend grün, es gibt aber auch dunkle, schwarzgrüne und hellgrüne oder graue Varietäten. Einige von ihnen weisen sogar rötlich-braune Farben auf. 

Da es zur Zeit international keine einheitlichen Kriterien zur Beurteilung von Asbest in Natursteinen gibt, ist es durchaus möglich, dass ein Serpentinit, der als "asbestfrei" verkauft wird, beim Bearbeiten trotzdem erhebliche Mengen an Asbestfasern freisetzt.

Das Inverkehrbringen von asbesthaltigem Serpentinit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Im Jahr 2019 wurde die Chemikalien-Risikoreduktionsverordung ChemRRV angepasst, damit in Ausnahmefällen der Ersatz einzelner Platten/Steine möglich ist. Dazu braucht es aber in jedem Fall eine explizite Zulassung des BAFU.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden

Selbst wenn die asbesthaltigen Serpentinite / Terrazzo Risse oder defekte Stellen aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass bei einer normalen Nutzung keine relevanten Fasermengen freigesetzt werden und somit keine Gesundheitsgefährdung besteht.

Die Bindung der Asbestfasern in Serpentinit ist in der Regel fester als etwa jene in Asbestzement.

Mit Bearbeitung

Zerstörungsfreie Demontage / Montage und Reinigung von Steinplatten und Werkstücken (z.B. vorgehängte Fassadenplatten, Tisch- und Küchenarbeitsplatten, Speicheröfen usw.): Keine Gefährdung (gilt nur für zerstörungsfrei demontierbare Platten). Geklebte Platten zum Beispiel sind i.A. nicht zerstörungsfrei demontierbar, vgl. unten.

Bei kleinen Arbeiten (Bohren, Ersetzen einzelner Platten) wird von einer geringen bis mittleren Faserfreisetzung ausgegangen (oranger Bereich, einige 100 bis einige 10'000 LAF/m3). Arbeitnehmer müssen sich bei solchen Arbeiten entsprechend schützen (vgl. Abschnitt Sanierung / Entfernung).

Beim Abschlagen/Abspitzen von asbesthaltigen Serpentinit-Elementen muss von einer mittleren (einige 10'000 bis 100'000 LAF/m3), beim trockenen Schleifen von einer hohen Gefährdung (100'000 bis 1 Million LAF/m3) ausgegangen werden.

Achtung bei vorgehängten Fassadenplatten, falls diese geklebt sind. Diese können i.A. nicht zerstörungsfrei entfernt werden. Zudem können die entsprechenden Mörtel(batzen) asbesthaltig sein.

Beim Rückbau mit dem Bagger kann von einer sehr geringen Faserfreisetzung ausgegangen werden. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass entsprechendes Material sauber getrennt und nicht dem Recycling zugeführt wird (vgl. Abschnitt Entsorgung).

Materialien aus Serpentinit erkennt man grundsätzlich an ihrer Farbe und der charakteristischen Struktur (wobei es auch gewisse andere Gesteinstypen gibt, die ähnlich aussehen).

Bei kleineren Arbeiten (etwa Reparaturen, Ersetzen einzelner Platten, einzelne Bohrungen) können die Elemente in der Regel ohne Probenahme und Analyse als asbesthaltig eingestuft werden (geringe Auswirkung auf Sanierungskosten).

Handelt es sich um grössere Flächen und aufwändigere Arbeiten, kann sich eine Beprobung lohnen. Da repräsentative Beprobungen und entsprechende Analysen oftmals schwierig sind (siehe unten), werden auch grössere Mengen an Serpentiniten in der Praxis oft fachlich als asbesthaltig beurteilt.

Beproben

Da die Verteilung von Asbest im Serpentinit resp. in Kunststeinplatten/Terrazzo sehr heterogen sein kann, sollten mehrere und grosse Proben genommen werden (in der Theorie mehrere Kilogramm Gestein, in der Praxis ist eine Probenahme in diesem Ausmass meist nicht möglich, oft ist gar keine Probenahme möglich. Die Einstufung erfolgt in diesen Fällen rein optisch als asbestverdächtig).

Zur Analyse sollte vorgängig mit dem Labor abgeklärt werden, ob sich dieses in der Lage sieht, Natursteine zu untersuchen. Die Analytik ist aus folgenden Gründen besonders anspruchsvoll:

Im Labor wird bei einer Asbestanalyse nach Fasern gesucht. Bei Serpentinit kann es vorkommen, dass unter dem Mikroskop keine "Fasern" zu finden sind (wobei die chemische Zusammensetzung durchaus jener von Asbest entspricht). Streng nach WHO-Kriterium könnte das Material daher als "nicht asbestiform" beurteilt werden (und somit als asbestfrei). Bearbeitet man das Material aber (z.B. Schleifen), können trotzdem faserige Partikel (z.B. lungengängige Asbestfasern) entstehen, die die WHO-Kriterien erfüllen (Quelle: Freisetzung von Asbestfasern und anderen länglichen Mineralpartikeln beim Bearbeiten von Serpentinitgestein – Emissionstest und differenzierte analytische Beurteilung» von P. Steinle, M. Schafer und P. Roth im Heft «Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft Nr. 76 (2016) Nr. 5 – Mai, S. 173ff).

Die Massnahmen zum Bearbeiten von asbesthaltigem Serpentinit sind im Suva-Merkblatt 84072 detailliert beschrieben.

  • Oranger Bereich:
    • Einzelne Löcher bohren: FFP3-Maske, Quellenabsaugung mit H-Filter, gute Lüftung und abschliessende Reinigung des Arbeitsbereichs
    • Bis max. 4 Std. Arbeitszeit: Aufrauhen, Gravieren oder Spitzen im Freien: Gebläsefiltergerät mit Vollmaske TMP3, Schutzanzug, Quellabsaugung mit H-Filter, Arbeitsbereich absperren, abschliessende Reinigung des Arbeitsbereichs
    • Wenn gemäss obigen Massnahmen gearbeitet wird, werden die Vorgaben der Suva eingehalten. Die Verbände empfehlen auch diese Arbeiten bereits mit Massnahmen gemäss "Roter Bereich" (siehe unten) auszuführen.
  • Roter Bereich: Folgende Arbeiten dürfen nur in einer Unterdruckzone gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 in Zusammenarbeit mit einem Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden:
    • Aufrauhen, Gravieren oder Spitzen im Freien >4 Std.
    • Aufrauhen, Gravieren oder Spitzen in Innenräumen
    • Schleifen oder Fräsen

Material, bei dem keine Asbestfasern freigesetzt werden (z.B. ganze Platten: Deponie Typ B. VeVA-Code 17 06 98.

Material, bei welchem Asbestfasern freigesetzt werden können (z.B. Schleifstaub, Spitzgut / Bruchstücke): Deponie Typ E. VeVA-Code 17 06 05 S.

Die Wiederverwendung von asbesthaltigem Serpentinit ist grundsätzlich verboten.

Feedback / Korrekturen

Sehen Sie hier irgendwelche Fehler oder Unklarheiten? Oder haben Sie Photos, mit welchen wir unsere Sammlung ergänzen könnten? Wir würden uns auf Ihr Feedback freuen.