Leichtbauplatten (ALP resp. LAP), Pappe / Karton
Stand der Technik

Asbesthaltige Leichtbauplatten (ALP), früher auch leichte asbesthaltige Platten (LAP) oder Pical-Platten genannt, und asbesthaltige Pappen bzw. Kartons (im Folgenden nur asbesthaltige Leichtbauplatten genannt) wurden sehr häufig als Brandschutz verwendet.

Man findet sie unter anderem bei / als

  • Elektro-Installationen:
    • Verteilkasten von Schaltgerätekombinationen SGK (umgangssprachlich Elektrotableaus mit Holzrahmen)
    • Auskleidung von Schränken oder Verkleidung von Wänden, in / auf die elektrische Installationen montiert sind
    • unter (auf Untergrund montiert oder nur eingeklemmt) oder eingelegt bei (von aussen nicht sichtbar) FL-Armaturen (Fluoreszenzleuchten) in der Regel auf Holz.
    • unter Installationen wie Steckdosen und Schalter in der Regel auf Holz
    • Auskleidung von Einbauöffnungen von Unterputzinstallationen (Steckdosen und Schalter)
    • unter Telefon-Blitzschutzsicherungen (Kennzeichnung T+T)
    • in NH-Stecksicherungen
  • Brandschutzverkleidungen / Wärmedämmung:
    • Als Brandschutz resp. Wärmedämmung von Trockenöfen und Lösungsmittelschränken
    • hinter, über, unter und seitlich von Radiatoren / Öfen, z.B. unter Fensterbänken oder bei Saunaöfen
    • als Wärmedämmung oder Brandschutz von Stahlkonstruktionen
    • Kamindurchführungen und Rauchrohreinführungen
    • Dichtungen von Flanschen für Rauchrohre, Heiz- und Dampfleitungen
    • Auflage von Rohrschellen resp. auf Distanzhaltern in Boilern, Kesseln und Reaktoren
    • an Lüftungskanälen
    • als Klappenblatt von Brandschutzklappen
    • Zwischen Heizleitungen und Konstruktionsbeton (unter Unterlagsboden, bei Gebäudecheck nicht sichtbar)
    • Zwischen gemauertem Kamin und Einbauschränken aus Holz (bei Gebäudecheck nicht sichtbar)

Von der Konsistenz her können solche Leichtbauplatten sehr weich (wie normaler Karton) oder eher hart sein. Die Platten sind von wenigen mm bis mehreren cm stark. Sie sind aber immer weicher als Faserzement.

Bei Installationen vor 1990 enthalten Leichtbaupappen meistens Asbest. Leichtbauplatten enthalten in der Regel 40-60 % Asbest (Chrysotil und/oder Amosit). Ersatzprodukte sind oft an herstellerspezifischen Aufdrucken erkennbar (z.B. Wabenmuster und Produktnamen).

Sans intervention

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Die Dringlichkeitsbeurteilung gemäss FACH ist abhängig vom Einzelfall durchzuführen.

Oftmals ergibt sich für asbesthaltige Leichtbauplatten eine hohe Sanierungsdringlichkeit (Stufe I). Solche Materialien sind gemäss FACH umgehend zu sanieren, d.h. zu entfernen oder dauerhaft luftdicht zu versiegeln. Das FACH definiert nicht näher, was "umgehend" bedeutet. In der Praxis ist eine Erledigung innert Jahresfrist anzustreben (falls keine Sofortmassnahmen angezeigt sind).

In gewissen Fällen ist aber auch eine tiefere Dringlichkeitsstufe möglich (z.B. in wenig genutzten Räumlichkeiten mit unbeschädigten, schlecht zugänglichen Leichtbauplatten).

En cas de travaux

Bereits bei kleineren Arbeiten wie dem Öffnen der SGK (Elektrotableau) oder dem Auswechseln von Elementen der Elektroinstallation (Drähten, Zähler, Empfänger, Schütz- und Sicherungselementen, Leitungsschutzschaltern) oder der Demontage einer einzelnen Fluoreszenzleuchte mit LAP und dergleichen kann es zu einer relevanten Faserfreisetzung kommen. Für solche Arbeiten besteht daher eine mittlere Gefährdung (oranger Bereich gemäss Suva-Merkblatt 84059 oder Suva-VSEI Publikation Nr. 88254).

Bei der Demontage von SGK (Elektrotableaus) mit asbesthaltigen Leichtbauplatten und bei der Entfernung oder Bearbeitung von anderen Anwendungen mit asbesthaltigen Leichtbauplatten ist mit einer hohen Faserfreisetzung zu rechnen (roter Bereich).

Leichtbauplatten mit Baujahr vor 1990 sind oft asbesthaltig und können durch geschulte Fachleute anhand der visuellen Charakteristika eingestuft werden. Eine Probenahmen und Analyse ist im Zweifelsfall und bei grösseren Flächen (>0.5 m2) empfohlen. Sind Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen oder Fluoreszenzleuchten) auf Holz montiert, ist es wahrscheinlich, dass ein Brandschutz in Form einer hinterlegten ALP eingebaut wurde.  Ist ohne Demontage/Öffnen einer Elektroinstallation (z.B. ein Elektrotableau mit Holzrahmen oder eine Fluoreszenzleuchte auf Holz) nicht ersichtlich, ob eine asbesthaltige Leichtbauplatten eingebaut wurde oder nicht, darf der Diagnostiker aus Gründen der Arbeitssicherheit diese Installation nicht selber aufschrauben / demontieren. Solche Installationen sind als Verdachtsfälle in den Bericht aufzunehmen und erst zu untersuchen, wenn ein Elektriker die Anlage spannungsfrei geschaltet und gesichert hat.

Grundsätzlich sind asbesthaltige Leichtbauplatten durch einen Suva-anerkannten Schadstoffsanierer zu entfernen.

Dies kann für asbesthaltige Leichtbauplatten mit einer Gesamtfläche pro Arbeitsraum von bis zu 0.5 m2 gemäss Suva-Factsheet 33036 erfolgen (Ausnahme: die entsprechenden Platten müssen zerstört oder geschliffen werden, da diese geklebt sind).

Bei Flächen pro Arbeitsraum >0.5 m2 sind die asbesthaltigen Leichtbauplatten durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer in einer Sanierungszone gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 Kap.7 zu entfernen.

Allgemein sind die zu bearbeitenden elektrischen Installationen von einem Elektriker vorgängig abzuhängen. Bevor Kabel durchtrennt werden, ist unbedingt zu prüfen, ob das Element spannungsfrei ist.

Die Suva definiert folgende Spezialfälle bzgl. Entfernen von asbesthaltigen Leichtbauplatten:

  • Die Demontage von SGK (Elektrotableaus) mit einer LAP bis 0.5 m2kann durch einen instruierten Elektriker erfolgen, welcher die Suva-/VSEI-Asbest-Ausbildung "Asbest" absolviert hat (gemäss Suva-VSEI Publikation Nr. 88254). Die Trennung der LAP von der SGK hat anschliessend gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Art. 7.6 resp. Suva-Factsheet 33036 durch einen Suva-anerkannten Schadstoffsanierer zu erfolgen (LAP oftmals geklebt). Eine direkte Deponierung der SGK inkl. LAP ist nicht erlaubt (vgl. Abschnitt Entsorgung).
  • Eine einzelne FL-Armatur mit asbesthaltiger Leichtbauplatte oder ein einzelnes Einlasskästchen können durch instruierte Elektriker entfernt werden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Suva-VSEI Publikation Nr. 88254.
  • Die Entfernung (Austausch) einer einzelnen Türe, die mit einer intakten, nicht verletzten asbesthaltigen Leichtbauplatte belegt ist (auch wenn diese >0.5 m2 beträgt) kann durch instruierte Baufachleute gemäss Suva-Merkblatt 84043 erfolgen. Die entfernte Tür ist einem Suva-anerkannten Asbestsanierer zur Materialtrennung in einer Sanierungszone gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 zu übergeben (keine direkte Entsorgung auf Deponie, entgegen Suva-Merkblatt 84043, vgl. Punkt Entsorgung).

Deponie Typ E.

Die unterschiedlichen Materialien wie z.B. Asbest, Holz, Metalle etc. sind zu trennen. Eine Entsorgung / Deponierung von entsprechenden Installationen als Ganzes ist nicht gestattet.

 

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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