Cheminées, Öfen und Kamine mit Asbest
Stand der Technik

Bis zum Verbot von Asbest wurden in vielen Cheminées, Kaminen, Kachelöfen, Kanonenöfen, Holzöfen, Ölöfen etc. (nachfolgend zusammenfassend Ofen genannt) asbesthaltige Materialien eingebaut. Konkret geht es um folgende asbestverdächtige Elemente (Liste nicht abschliessend):

Schamotte hingegen gelten als nicht asbestverdächtig (können kein Asbest enthalten).

Für Elektro-Speicheröfen siehe hier.

Ohne Bearbeitung

Vom Material und der Lage (Zugänglichkeit) abhängig. Kann erheblich bis gross sein.

Oft werden die Öfen mit Staubsaugern gereinigt, insbesondere auch im Bereich der Dilatationsfugen (oftmals eine Asbestschnur oder eine asbesthaltige Leichtbauplatte) zwischen Feuerraum und Cheminéebank. Auf eine solche Reinigung mit Hausstaubsauger sollte verzichtet werden, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.

Mit Bearbeitung

Vom Material abhängig:

  • Asbestzement: oranger Bereich
  • Restliche Materialien: roter Bereich

Offen verbaute Teile sind zu untersuchen. Versteckt verbaute Teile können oft erst beim Rückbau des Ofens überprüft werden. Entsprechende Materialien sind deshalb (sofern keine abschliessende Untersuchung möglich ist) als asbestverdächtig zu klassieren.  

Der entsprechende Schadstoffverdacht ist im Rahmen einer Sanierung durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu überprüfen und der Ofen gemäss effektivem Befund zu sanieren.

Da Asbest in Öfen sehr häufig vorkommt, aber diese Bauteile oft nicht im Vornherein untersucht werden können, wird empfohlen, entsprechende Bauteile nur unter Schutzmassnahmen durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer rück- oder umzubauen.

Detaillierte Informationen finden sich im Suva-Merkblatt 84063 für Plattenleger/Ofenbauer.

Mit Ausnahme von bruchfrei entfernten Asbestzementplatten (Deponie Typ B) sind die asbesthaltigen Materialien im Bereich von Öfen doppelt verpackt auf einer Deponie Typ E zu entsorgen.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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