Elektrospeicherheizung
Stand der Technik

Elektrospeicherheizungen aus den Jahren vor 1977, zum Teil sogar bis 1984, können Asbest enthalten. Bei den asbesthaltigen Teilen handelt es sich um:

  • Dämmplatten und Isolationen
  • Kleinteile wie Dämmstoffhülsen bei Steuerpatronen, Heizkörperdurchführung, ...

Bei den Dämmplatten handelt es sich in der Regel um schwach gebundene Materialien in grösseren Mengen.

In folgenden Dokumenten sind detaillierte Informationen und Empfehlungen zu Asbest in Elektrospeicherheizungen enthalten:

Neben dem Asbest in den Speicherheizungen selber findet man im Umfeld ebenfalls oft Asbest, etwa in Unterlagsplatten oder in asbesthaltigen Leichtbauplatten oder Asbestzementplatten als Wärme- und Brandschutz an der Decke/Wand.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Zahlreiche Messungen haben ergeben, dass der Betrieb von Elektrospeicherheizungen mit asbesthaltigen Bauteilen nicht zu bedenklichen Asbestfaserbelastungen in der Raumluft führt, solange diese nicht geöffnet werden.

Trotzdem empfiehlt das BAG, dass solche Heizungen ersetzt werden.

Werden Speicherheizgeräte geöffnet oder demontiert, können unter Umständen grosse Asbestfasermengen freigesetzt werden (vgl. unten).

Mit Bearbeitung

Bei Öffnen des Gerätes können relevante Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden. Die Faserfreisetzung und somit die Gefährdung bei einer Bearbeitung des Geräts sind mittel bis hoch (roter Bereich). Vor dem Öffnen oder einer Bearbeitung muss unbedingt abgeklärt werden, ob eine Heizung Asbest enthält. Sollte der Verdacht nicht abschliessend geklärt werden können, ohne das Gerät auseinanderzubauen, ist die Elektrospeicherheizung als asbesthaltig zu klassieren.

Vor dem Öffnen oder Bearbeiten muss abgeklärt werden, ob eine Speicherheizung Asbest enthält. Gemäss BAG kann bei Geräten, die nach dem Jahr 1984 hergestellt wurden, davon ausgegangen werden, dass sie asbestfrei sind.

Bei älteren Geräten (d.h. Baujahr vor 1985): Nach Möglichkeit sollte die Referenz des Ofens aufgenommen werden, mit welcher beim Hersteller / online abgeklärt werden kann, ob die Speicherheizung asbesthaltige Materialien enthält oder nicht.

Wenn dies nicht möglich ist, sind Elektrospeicherheizungen als asbesthaltig zu erfassen.

Speicherheizungen dürfen als Ganzes durch instruierte Baufachleute abtransportiert und einem Suva-anerkannten Asbestsanierer übergeben werden. Auf Grund des oft hohen Gewichts ist dies nicht immer möglich. In diesem Fall ist die Elektrospeicherheizung von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer vor Ort demontieren zu lassen (z.T. als "Arbeiten geringen Umfangs", d.h. mit Quellabsaugung ausführbar).

Elektrospeicherheizungen mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.). Das dabei anfallende asbesthaltige Material ist doppeltverpackt auf einer Deponie Typ E zu entsorgen.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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