Rohrisolationen / Rohre mit Bitumen- resp. Teerbeschichtung
Stand der Technik
In vorliegendem Factsheet geht es um Bitumen- und Teerbeschichtungen auf Rohrisolationen (Kork, PIR etc.) und/oder auf Rohren selbst.
Teerkork selbst gilt nicht als asbestverdächtiges Material, jedoch sind bituminöse / teerhaltige Kleber von entsprechenden Isolationen asbestverdächtig. Bitumen- bzw. teerhaltige Anstriche und Abdichtungen behandelt gelten allgemein als asbestverdächtig.
Angaben zu Mörtel auf Rohrisolationen finden sich hier.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: fest gebunden.
Keine Gefährdung, auch wenn die Bitumen- oder Teerbeschichtung beschädigt ist.
Mit Bearbeitung
Bei der Bearbeitung von bituminösen Materialien werden in der Regel nur geringe Mengen an Asbestfasern freigesetzt.. Es kann von einer mittleren Gefährdung ausgegangen werden (oranger Bereich).
Diagnostik
Die bituminösen Beschichtungen auf Rohrisolationen und/oder auf Rohren selbst sind zu beproben.
Sanierung/Entfernung
Gemäss Suva-Factsheet 33074 können entsprechende Materialien von einem instruierten Baufachmann entfernt werden (oranger Bereich). Der Raum ist dazu abzutrennen und FFP3-Masken sowie Einwegschutzanzüge zu verwenden. Der Raum muss gut durchlüftet werden. Ein Unterdruck wird aber nicht verlangt.
Hinweis: Teerhaltige Materialien können hohe PAK-Gehalte aufweisen. Dies ist bei der Bearbeitung ebenfalls zu beachten.
Entsorgung
Entfernte bituminöse Rohrisolationen resp. entfernte bituminöse Beschichtungen von Rohrleitungen sind doppelt in Säcke verpackt auf einer Deponie Typ E abzulagern.
Beim BAFU wird z.Z. eine Entsorgung via KVA / Schmelzwerk geprüft. Ein abschliessender Entscheid über den entsprechenden Entsorgungsweg seitens BAFU ist ausstehend. In der Praxis können die asbesthaltigen Isolationen / Rohre z.T. via Kehrichtverbrennungsanlage resp. Schmelzwerk entsorgt werden. Gewisse Anlagen nehmen aber keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit dem Kanton resp. der KVA / Schmelzwerk abzuklären.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.
Bemerkungen
Teer und Bitumen sind optisch sehr ähnlich und wurden zu gleichen Zwecken eingesetzt (früher Teer, heute Bitumen). Oft werden die Begriffe auch synonym verwendet. Teer unterscheidet sich in der Herstellung und chemischen Zusammensetzung jedoch deutlich von Bitumen. Bitumen wird aus Erdöl gewonnen. Teer aus Braun- und Steinkohle. Bitumen enthält, im Gegensatz zu Teer, nur geringe PAK-Gehalte. Bitumen weist auch keinen typischen «Teergeruch» auf. Bei der Bearbeitung und Entsorgung von Teer-haltigen Materialien ist daher neben der Gefährdung durch Asbest auch die Gefährdung durch PAK (z.B. durch Freisetzung infolge Hitzeeinwirkung) zu beachten. Ebenso ist der PAK-Gehalt bei der Entsorgung zu beachten.Vgl. Factsheets brennbare Abfälle mit PAK.