PFAS in der Bausubstanz
Hintergrundinformationen
PFAS sind seit einiger Zeit regelmässig in der Presse vertreten. Die Stoffgruppe der Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) umfasst mehr als 10'000 verschiedene Verbindungen. Einige dieser Verbindungen werden in der Umwelt nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften können die Verbindungen daher zu einer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung führen.
PFAS sind aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Baumaterialien enthalten. Auch nutzungsbedingt kann es zu Einträgen von PFAS in die Gebäudesubstanz kommen, z.B. durch Schäume aus Feuerlöschanlagen. Bei Untersuchungen des BAFU wurden in Proben der Feinfraktion von Mischabbruch PFAS nachgewiesen. Von einigen Bauherren wird bereits eine PFAS-Freiheit von Baumaterialien gefordert. Diese Forderung dürfte auch auf eingesetzte RC-Materialien anwendbar sein. Aufgrund obiger Ausgangslage ist eine absolute PFAS-Freiheit bei RC-Materialien aus Rückbaumaterialien jedoch vermutlich nicht erreichbar.
Bei einer Deponierung von PFAS-haltigen Rückbaumaterialien kann es aufgrund der Wasserlöslichkeit der PFAS zu unerwünschten PFAS-Belastungen der Deponie-Sickerwässer kommen. So wurden in Messungen von Sickerwässer von Deponien Typ B erhöhte PFAS-Gehalte angetroffen.
Für die Untersuchung, Beurteilung und Klassierung von PFAS in Rückbaumaterialien fehlen zur Zeit klare Vorgaben oder Empfehlungen. Im weiteren fehlen klare Vorgaben zu den optimalen Entsorgungswegen. Dadurch entsteht in der Branche eine grosse Rechtsunsicherheit.
Aus obigen Gründen soll Polludoc im Auftrag des BAFU / Cercle-Déchets über die nächsten 2 Jahre ein schweizweit einheitliches Vorgehen zum sicheren, umweltgerechten und wirtschaftlich tragbaren Umgang mit PFAS-belasteten Materialien in der Gebäudesubstanz entwickeln. Dazu sollen Grundlagen und Empfehlungen für Vorgaben in den Bereichen Beprobung, Analysenmethoden, Klassierung, Sanierung und Entsorgung von PFAS-belasteten Rückbaumaterialien erarbeitet und auf Polludoc als Stand der Technik aufgeschaltet werden.
Neue Grenzwerte
Das BAFU hat mit Schreiben vom 27. August 2025 die Kantone über einen neuen Vorschlag für PFAS-Grenzwerte nach VVEA (Abfallverordnung) informiert. Vorgeschlagen werden folgende Werte, welche von den Kantonen ab sofort angewendet werden können:
- U-Wert = 0.5 µg/kg
- T-Wert = 1.5 µg/kg
- B-Wert = 2.5 µg/kg
- E-Wert = 5 µg/kg
Der Wert gilt immer für mindestens ∑9 PFAS (ab dem Jahr 2026: ∑16 PFAS).
Die Werte können u.a. auf Rückbaumaterialien angewendet werden, welche auf einer Deponie abgelagert werden müssen.
Weitere Details zur Gültigkeit und Anwendung der Grenzwerte und zur Analytik können beiliegender Info-Mail des BAFU entnommen werden.
Untersuchungspflicht?
Zurzeit gibt es noch keine Pflicht zur Untersuchung von PFAS in Rückbaumaterialien. Prinzipiell gilt jedoch Art. 16 der VVEA und PFAS werden insbesondere bei nutzungsbedingten Belastungen (z.B. Löschschaum, Galvanik oder Skiwachs) bereits heute von vielen Gutachtern untersucht. Welche Materialien zukünftig bzgl. PFAS überprüft werden müssen, wird nach Fertigstellung des Polludoc-Projekts zu PFAS in Gebäudesubstanz in der Vollzugshilfe Schadstoffermittlung festgehalten.
Auch ohne explizite Abklärungspflicht für PFAS ist jedoch damit zu rechnen, dass Abfall-Abnehmer / Entsorger vermehrt auch für Rückbaumaterialien entsprechende Nachweise verlangen.
Wenn eine PFAS-Untersuchung von Rückbaumaterialien erfolgt, dann empfehlen wir momentan, die Probenahme und die abfallrechtliche Interpretation der Ergebnisse mit den jeweiligen Abfall-Abnehmern / Entsorgern und den lokalen Behörden abzusprechen.
Wir brauchen Eure Hilfe!
Im Auftrag des BAFU versucht Polludoc herauszufinden, in welchen Rückbaumaterialien PFAS und mit welchen Gehalten vorkommt. Dies soll als Basis dienen zur Beurteilung, welche Bauteile wir zukünftig untersuchen sollten/müssen, um den Baustoffkreislauf sicherzustellen. Ohne Daten können wir aber keine Aussagen machen. In diesem Zusammenhang nochmals ein Aufruf an alle:
Bitte schickt eure anonymisierten PFAS-Resultate aus Untersuchungen von Gebäudesubstanz bzw. Rückbaumaterialien an Polludoc (info@polludoc.ch). Die Angaben sind bestenfalls Analysenberichte, können aber auch formlose Angaben sein. Mindestens enthalten sein sollen aber in jedem Fall der untersuchte Materialtyp und der PFAS-Gehalt (mit Angabe der analysierten PFAS-Einzelsubstanzen).
Deadline: spätestens Ende Oktober 2025
Vielen Dank für Eure wertvolle Mithilfe!