Polludoc-Bericht "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" im Auftrag des BAFU

Der Polludoc-Bericht "Entsorgung asbesthaltiger Rückbaumaterialien" wurde im Dezember 2024 publiziert. Der Bericht beschreibt den Stand der Technik und die Empfehlungen im Bereich der Entsorgung von asbesthaltigen Rückbaumaterialien. Er konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern.

Der Bericht wurde vom BAFU beauftragt und von Polludoc in Zusammenarbeit mit dem BAFU, der Suva, armasuisse, den Kantonen sowie den Verbänden ASCA-VABS, FAGES, IG Bauschadstoffe, VBSA, Asi-VBSA und ARV erarbeitet und in der Branche einer breiten Vernehmlassung unterzogen.

Der Bericht enthält einige wichtige Neuerungen zur bisherigen Praxis, z.B.

  • werden asbesthaltige Rückbaumaterialien neu offiziell nur noch in die folgenden beiden LVA-Codes unterteilt:
    • 17 06 98 [nk] für asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 06 05 fallen
    • 17 06 05 [S]: Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern
  • gilt die Verpackungs-Pflicht neu für alle asbesthaltigen Abfälle, auch für solche ohne sich freisetzenden Fasern
  • werden die Vorgaben für eine Zwischenlagerung von asbesthaltigen Abfällen auf der Baustelle definiert
  • besteht die Möglichkeit, brennbare Chrysotil-haltige Bauabfälle in einer KVA zu entsorgen
  • werden klarere Vorgaben zu Ablagerungen auf Deponien und zur Verfestigung gemacht

Herzstück des Berichts ist Anhang 1, in welchem der Stand der Technik zu Verpackung und Entsorgung pro Abfallart aufgeführt sind. Die entsprechenden Angaben werden im Jahr 2025 in die jeweiligen Factsheets auf Polludoc integriert.