Spachtelmassen
Stand der Technik
Vor 1990 muss mit Asbest in Spachtelmassen gerechnet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ab 1990 eingesetzte Spachtelmassen kein Asbest mehr enthalten.
In Rezepturen von Spachtel-/Fugenmassen aus den 1970-er- und 1980er-Jahren sind Gehalte von 1 bis 10 Massen-% Chrysotil angegeben (Quelle: Mattenklott).
Asbesthaltige Spachtelmassen können auch an vielen anderen Stellen eingesetzt worden sein, z.B. in folgenden Bereichen:
- Türzargen
- Ecken
- Radiatornischen
- Lüftungskanäle
- Reparaturstellen
- Bei Treppentritten als Ausgleichsmasse
Bauteile wie Gipsplatten, (z.B. mit dem Marken-Namen Alba-Platten), Gipskartonplatten enthalten nach gegenwärtigem Wissensstand auch bei älterem Baujahr KEIN Asbest und müssen daher nicht als asbestverdächtig klassiert werden. Hingegen ist bekannt, dass solche Platten manchmal mit asbesthaltigen Spachtelmassen versehen wurden, zum Beispiel:
- lineare Fugenfüller / Kleber zwischen Gipskarton-Wänden, Gipsplatten (z.B. mit dem Marken-Namen Alba-Platten)
- punktueller oder flächiger Glättspachtel in Spanplatten-, Rabitz- und Strohputzwänden
- Reparaturmassen (punktuell oder flächig)
- Spachtelungen auf Holz
Hinweis: Bauelemente, die Gips mit Asbest enthalten können sind z.B.: Rohrisolationen, Tresore/Aktenschränke oder Lüftungsanlagen.
Stand der Technik / Good Practice:
Der Stand der Technik zur Ermittlung, Bewertung und Sanierung von Spachtelmassen wird im vorliegenden Factsheet beschrieben. Die Inhalte dieses Factsheets werden im Rahmen des Projekts Polludoc regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Das Good-Practice-Dokument der beiden Verbände FAGES und VABS vom 10.07.2018 ("Asbesthaltige Spachtelmassen, Putze, Fliesenkleber (SPF), Good Practice zur Ermittlung, Bewertung und Sanierung") wurde zurückgezogen, kann aber zu Informationszwecken noch konsultiert werden.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: Festgebunden.
Keine Gefahr für die Nutzer, auch bei leicht beschädigten Spachtelmassen.
Mit Bearbeitung
Das Diskussionspapier der VDI enthält Resultate von Messungen, die auf ein mässiges bis erhebliches Faserfreisetzungspotential hinweisen. Insbesondere bei flächigem Bearbeiten (Schleifen) von asbesthaltigen Spachtelmassen ist die Gefahr vermutlich ähnlich gross wie beim Bearbeiten von Fliesenklebern oder Verputz.
Diagnostik
Die Diskussionen zur Untersuchung von Spachtelmassen ist in den Fachverbänden noch in Gang. Vorübergehende unverbindliche Empfehlung nach gegenwärtigem Stand des Wissens (noch kein Stand der Technik festgelegt):
- Vor Rückbau: Beprobung von flächigen Anwendungen wie Radiatornischen. Wir empfehlen auch eine Beprobung von Spachtelmassen bei Gipskarton-Platten. Auf eine systematische Aufnahme und Beprobung aller weiteren Verdachtsmomente für Spachtelmassen kann (gemäss heutiger Einschätzung von Vorkommenshäufigkeit und Gefährdung) vor einem Rückbau verzichtet werden.
- Vor Bearbeitung im Rahmen von Umbauten / Renovationen: Beprobung der einführend genannten Verdachtsbereiche für Spachtelmassen, wenn grossflächige, staubfreisetzende Arbeiten (z.B. Abschleifen) in diesen Bereichen geplant sind.
- Auf eine Untersuchung von nicht-systematischen Spachtelanwendungen (wie z.B. Flickstellen) kann (gemäss heutiger Einschätzung von Vorkommenshäufigkeit und Gefährdung) i.A. verzichtet werden (sowohl bei Rückbau als auch bei Umbau).
Anzahl notwendiger Proben zur Zeit von den Fachverbänden noch nicht definiert.
Die Anzahl Proben kann stark reduziert werden, wenn bei Gipskarton-Wänden gezielt die Fugen geortet werden (Fugen auffinden z.B. mit einem Metall-/Holz-Ortungsgerät).
Bei der Probenahme sind Schutzmassnahmen zu treffen (vgl. FACH-Hinweise zur Probenahme).
Bereits geringste Kontaminationen mit Asbestfasern anderer Herkunft über das Werkzeug oder andere Hilfsmittel führen zu einer (schwer erkennbaren) falschen Bewertung. Deshalb ist eine sorgfältige Reinigung des Werkzeuges vor jeder Probenahme von grosser Bedeutung.
Sanierung/Entfernung
Nach gegenwärtigem Wissensstand: gleiche Massnahmen wie bei Fliesenklebern oder Verputz.
Entsorgung
Deponie Typ E.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA im Dezember 2020 noch nicht publiziert)). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.