Rohrisolationen / Rohre mit Bitumen- resp. Teerbeschichtung
Stand der Technik

In vorliegendem Factsheet geht es um Bitumen- und Teerbeschichtungen auf Rohrisolationen (Kork, PIR etc.) und/oder auf Rohren selbst.

Teerkork selbst gilt nicht als asbestverdächtiges Material, jedoch sind bituminöse / teerhaltige Kleber von entsprechenden Isolationen asbestverdächtig. Bitumen- bzw. teerhaltige Anstriche und Abdichtungen behandelt gelten allgemein als asbestverdächtig.

Angaben zu Mörtel auf Rohrisolationen finden sich hier.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: fest gebunden.

Keine Gefährdung, auch wenn die Bitumen- oder Teerbeschichtung beschädigt ist.

Mit Bearbeitung

Bei der Bearbeitung von bituminösen Materialien werden in der Regel nur geringe Mengen an Asbestfasern freigesetzt.. Es kann von einer mittleren Gefährdung ausgegangen werden (oranger Bereich).

Die bituminösen Beschichtungen auf Rohrisolationen und/oder auf Rohren selbst sind zu beproben.

Gemäss Suva-Factsheet 33074 können entsprechende Materialien von einem instruierten Baufachmann entfernt werden (oranger Bereich). Der Raum ist dazu abzutrennen und FFP3-Masken sowie Einwegschutzanzüge zu verwenden. Der Raum muss gut durchlüftet werden. Ein Unterdruck wird aber nicht verlangt.

Hinweis: Teerhaltige Materialien können hohe PAK-Gehalte aufweisen. Dies ist bei der Bearbeitung ebenfalls zu beachten.

Entfernte Rohrisolationen mit asbesthaltiger Bitumen- resp. Teerbeschichtung (ohne Rohr)

Abfallcode

  • 17 06 98 nk

Entsorgungswege

  • KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
  • Deponie Typ E

Verpackung

  • KVA: gemäss Vorgaben KVA
  • Deponie Typ E: Einfach verpackt (Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Maximale Stückgrösse gemäss Vorgaben KVA beachten.

Bituminöse asbesthaltige Anstriche / Beschichtungen, welche vom Rohr entfernt wurden.

Abfallcode

  • 17 06 98 nk

Entsorgungswege

  • KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
  • Deponie Typ E

Verpackung

  • KVA: gemäss Vorgaben KVA
  • Deponie Typ E: Einfach verpackt (Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Keine

Allgemeine Bemerkung

Die Schmelzwerke in der Schweiz nehmen generell keine asbesthaltigen Abfälle an. Ein Entsorgungsweg von Rohren mit asbesthaltigen Anstrichen / Restanhaftungen (z.B. im Schmelzwerk) ist daher zur Zeit nicht vorgesehen.

Gewisse KVA nehmen zur Zeit keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit der KVA abzuklären.

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Teer und Bitumen sind optisch sehr ähnlich und wurden zu gleichen Zwecken eingesetzt (früher Teer, heute Bitumen). Oft werden die Begriffe auch synonym verwendet. Teer unterscheidet sich in der Herstellung und chemischen Zusammensetzung jedoch deutlich von Bitumen. Bitumen wird aus Erdöl gewonnen. Teer aus Braun- und Steinkohle. Bitumen enthält, im Gegensatz zu Teer, nur geringe PAK-Gehalte. Bitumen weist auch keinen typischen «Teergeruch» auf. Bei der Bearbeitung und Entsorgung von Teer-haltigen Materialien ist daher neben der Gefährdung durch Asbest auch die Gefährdung durch PAK (z.B. durch Freisetzung infolge Hitzeeinwirkung) zu beachten. Ebenso ist der PAK-Gehalt bei der Entsorgung zu beachten.Vgl. Factsheets brennbare Abfälle mit PAK.

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