Lüftungsanlage / Monoblock
Stand der Technik

In Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden die verschiedenen Komponenten der Luftaufbereitung wie Filter, Wärmerückgewinnung, Ventilator, Luft­erhitzer etc. meistens in einer zentralen Baueinheit zusammengefasst. Bei grossen Anlagen wird diese zentrale Einheit als Monobloc (oder "Monoblock"), bei Kleinlüftungen als Kompaktlüftungsgerät bezeichnet. 

Das Innere von Monoblocs kann zum Schallschutz mit einer Dämmplatte oder einem Dämmbelag versehen worden sein. In älteren Anlagen können dazu asbesthaltige Materialien (Promasbest oder asbesthaltige Leichtbauplatten) eingesetzt worden sein.

Wenn es sich bei der Dämmung um Glas- oder Steinwolle handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sie KEIN Asbest enthalten. Der Kleber solcher Dämmungen kann jedoch Asbest enthalten.

Das Innere der Lüftungsanlagen ist teilweise auch beschichtet. Diese Beschichtung kann ebenfalls asbesthaltig sein.

Neben der Dämmung resp. Beschichtung  können in resp. bei Lüftungsanlagen auch andere asbesthaltige Materialien vorkommen wie etwa asbesthaltige Gewebe (Kompensatorgewebe oder Manschetten), Dichtungen (oft bituminös, plastische weisse Masse oder wie Fensterkitt), Dichtungsringe, Leichtbauplatten oder Brandschutzklappen. Zudem wurde auch Spritzasbest in Lüftungssystemen eingesetzt, insbesondere aus akustischen Gründen (z.B. in Dolmetscherkabinen, Radiostudios, Tonhallen, etc).

Daneben findet man bei Lüftungsanlagen resp. -Kanälen auch quecksilberhaltige Schalter.

 

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: In der Regel schwach gebunden.

Da sich die Dämmbeläge, Kompensatorgewebe oder Innenauskleidungen (Platten) direkt im Lüftungssystem befinden, kann die Gefahr bereits bei einer normalen Nutzung erheblich sein (insbesondere bei beschädigten Dämmungen). Lüftungsanlagen mit Asbest im Kontakt zur Luft im Lüftungssystem sollten daher in der Regel dringend saniert werden (Dringlichkeitsstufe I).

Mit Bearbeitung

Erhebliche Gefahr (roter Bereich).

Asbestverdächtige Materialien im Bereich von Lüftungen sind zu beproben oder fachlich als asbesthaltig zu klassieren.

Achtung: Bevor eine Anlage geöffnet resp. beprobt wird, ist diese ausser Betrieb zu nehmen.

Beproben

Eine Probe pro visuell gleichartigem Material pro Anlage. Bei baugleichen Anlagen kann die Anzahl Proben reduziert werden.

Alternativ kann die Herstellerfirma angefragt werden, ob ein bestimmter Gerätetyp Asbest enthält oder nicht. Grundsätzlich sollte ein Gerät aber nur dann als "asbestfrei" bezeichnet werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, oder wenn eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde. 

Die Sanierung hat durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu erfolgen. Unter Umständen kann die Anlage resp. ein Teil davon vor Ort abgetrennt oder demontiert, eingepackt und dann einem Suva-anerkannten Asbestsanierer zur Materialtrennung in einer externen Zone übergeben werden. Ist dies nicht möglich ist eine Sanierungszone vor Ort zu erstellen.

Ausgebautes asbesthaltiges Material

Abfallcode / Entsorgungsweg / Verpackung

  • Abhängig vom gefundenen asbesthaltigen Material

Weitere Hinweise

  • Lüftungsanlagen mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.).

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
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