Schaumstoff (z.B. Litaflex)
Stand der Technik

Schaumstoff welcher als Brandschutz verwendet wurde, z.B. jener der Marke Litaflex, kann Asbest enthalten. Diese Schaumstoffe sind in der Regel blau resp. violett bis grau, selten weiss und können hohe Gehalte an Asbest enthalten (40-60 % Chrysotil).

Man findet solchen Schaumstoff unter anderem in folgenden Anwendungen:

  • Anschlagdichtung in Brandschutzklappen oder Dichtung der Revisionsklappen von Lüftungsanlagen
  • Brandabschottungen (z.B. im Brüstungsbereich bei Leitungsdurchführungen von Raum zu Raum)
  • Türdichtung von Brandschutztüren und Tresoren
  • Stopfmasse von ausser Betrieb genommenen Leerrohren
  • Auf abgehängten Deckenplatten in Korridoren
  • Im Aufbau von Fassaden

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts des Schaumstoffs wären asbesthaltige Schaumstoffe gemäss EKAS-Definition als schwach gebunden einzustufen. Die Fasern sind aber gut gebunden im Material. Luftmessungen im Umfeld umfangreicher und defekter Anwendungen von asbesthaltigem Schaumstoff haben keine messbaren Faserkonzentrationen ergeben (unpublizierte Messungen der FRIEDLIPARTNER AG).

Untersuchungen zu Brandschutzklappen haben ergeben, dass auch beschädigte Anschlagdichtungen aus asbesthaltigem Schaumstoff bei seltenem Betätigen der Klappen nur zu geringer Faserfreisetzung führen (Faserfreisetzung kommt hauptsächlich vom Klappenblatt wenn dieses asbesthaltig ist).

Auf Grund des mittlerweile oft schlechten Zustands solch asbesthaltiger Schaumstoffe in Brandschutzklappen wird empfohlen diese mittelfristig zu ersetzen (Dringlichkeitsstufe II).

Mit Bearbeitung

Es liegen nicht genügend Messungen für eine Beurteilung der Gefährdung bei der Bearbeitung vor. Es ist aber davon auszugehen, dass bei einer Bearbeitung eine erhebliche Menge an Asbestfasern freigesetzt wird.

Beproben

Schaumstoffe mit Brandschutzfunktion sind grundsätzlich zu untersuchen. Bei Brandschutzklappen in genutzten Objekten ist auf eine Beprobung zu verzichten (Funktionstüchtigkeit) und das Material als Verdachtsmoment oder gemäss fachlicher Beurteilung aufzunehmen.

Die Entfernung muss i.d.R. von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 ausgeführt werden.

Siehe auch Empfehlungen für die Sanierung von Brandschutzklappen.

Entfernter asbesthaltiger Schaumstoff

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Keine

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
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