Brandschutzklappen (BSK)
Stand der Technik
Lüftungsanlagen sind oft mit Klappen versehen, die im Brandfall ein Ausbreiten des Feuers verhindern. Das eigentliche Klappenblatt dieser Brandschutzklappen (BSK) kann aus Asbestzement oder asbesthaltigen Leichtbauplatten bestehen. Ausserdem kann die Anschlagsdichtung der Brandschutzklappe aus einem stark asbesthaltigen Schaumstoff (z.B. Litaflex®) sein. Daneben sind auch oft die Wartungsöffnungen mit asbesthaltigen Dichtungen (z.B. ebenfalls Schaumstoff) ausgestattet.
Brandschutzklappen befinden sich auf der Ebene von Mauern / Brandabschnitten. Sie werden daher leicht übersehen. In der Regel können sie ohne Lüftungspläne nicht vollständig ermittelt werden.
Brandschutzklappen gelten bis 1990 als asbestverdächtiges Material und sind entsprechende zu untersuchen.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: Es gibt Klappenblätter mit fest gebundenem (Asbestzement) oder schwach gebundenem Asbest (Leichtbauplatten). Litaflex ist zwar sehr leicht, der Asbest im Litaflex ist aber gut gebunden.
Bei einer Einstufung nach den Kriterien der FACH-Publikation "Asbest in Innenräumen: Dringlichkeit von Massnahmen" ergäbe sich bei allen BSK mit schwach gebundenem Asbest eine Dringlichkeitsstufe I. Diese Einstufung entspricht aber für die Brandschutzklappen aufgrund von zahlreichen Luftmessungen nicht der tatsächlichen Gefährdung. So können die entsprechenden Materialien in der Regel der Dringlichkeitsstufe III zugeordnet werden. Je nach Zustand und Häufigkeit der Betätigung sind jedoch auch höhere Dringlichkeitsstufen möglich. Allgemein wird empfohlen eine Sanierung mittelfristig vorzunehmen.
Mit Bearbeitung
Bei der Demontage von Klappen und Anschlagsdichtungen können Fasern freigesetzt werden (oranger bis roter Bereich, abhängig von Vorkommen).
Diagnostik
Im Rahmen eines Schadstoffuntersuchungen muss das Vorhandensein von Brandschutzklappen abgeklärt werden.
Um sicher zu sein, dass kein Asbest vorhanden ist, muss eine Laboruntersuchung sowohl vom Klappenblatt als auch von der Anschlagdichtung durchgeführt werden. Dies ist im genutzten Zustand von Objekten in der Regel nicht möglich resp. empfohlen, da durch die Probenahme die Funktionstüchtigkeit der BSK eingeschränkt werden kann. In diesen Fällen sind die BSK als asbestverdächtige Materialien zu erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.
Zum Teil ist es möglich die Anschlagdichtungen (Litaflex) fachlich als asbesthaltig einzustufen.
Geringe Mengen des Materials sind in der Regel für eine Laboranalyse ausreichend.
Bei der Probenahme ist zu beachten, dass verschiedene Typen von BSK in einem Objekt vorhanden sein können.
Sanierung/Entfernung
Die Arbeiten sind von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer auszuführen. Nur wenn lediglich das Klappenblatt aus Asbestzement besteht, kann ein Ausbau in Analogie zu Suva-Factsheet 33031 durch einen instruierten Baufachmann erfolgen.
Nach Möglichkeit sollen die Lüftungskanäle auf beiden Seiten der BSK geschnitten und dann die BSK mit Folie eingepackt und als Ganzes ausgebaut werden. Anschliessend folgt die Trennung der Materialien in einer externen Sanierungszone resp. einer Sanierungszone vor Ort.
Alternativ können die asbesthaltigen Materialien auch mittels Glove-Bag-System entfernt werden.
Entsorgung
Asbestzement-Platten
Abfallcode
- 17 06 98 nk
Entsorgungsweg
- Deponie Typ B
Verpackung
- Einfach verpackt (Big Bag)
Weitere Hinweise
- Die Asbestzement-Platten sind vom Rest der Brandschutzklappen zu trennen.
Asbesthaltige Leichtbauplatten
Abfallcode
- 17 06 05 S
Entsorgungsweg
- Deponie Typ E
Verpackung
- Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)
Weitere Hinweise
- Die asbesthaltigen Leichtbauplatten sind vom Rest der Brandschutzklappen zu trennen.
Asbesthaltiger Schaumstoff (Litaflex)
Abfallcode
- 17 06 05 S
Entsorgungsweg
- Deponie Typ E
Verpackung
- Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)
Weitere Hinweise
- Der asbesthaltige Schaumstoff (Litaflex) ist vom Rest der Brandschutzklappen zu trennen.
Allgemeine Bemerkung
Die Schmelzwerke in der Schweiz nehmen generell keine asbesthaltigen Abfälle an. Ein Entsorgungsweg von Metallteilen mit asbesthaltigen Materialien (z.B. im Schmelzwerk) ist daher zur Zeit nicht vorgesehen.
Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.
Bemerkungen
Neben den Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen können auch asbesthaltige Schnüre, Gewebe (Kompensatorgewebe), Flanschdichtungen (resp. Kitte) zwischen den Elementen einer Lüftungsanlage resp. den Lüftungskanälen vorhanden sein.