Tresore und Aktenschränke mit Asbest
Stand der Technik

Tresore und Aktenschränke (allgemein wärmeisolierende Geräte und Anlagen wie Tellerwärmer, Lösungsmittelschränke etc.) enthalten regelmässig asbesthaltige Elemente:

Ohne Bearbeitung

Bei exponierten Materialien, etwa Asbestschnüre oder asbesthaltigen Leichtbauplatten im Bereich der Türe kann es beim Öffnen und Schliessen zu einer hohen Freisetzung von Asbestfasern kommen. Bei dauerhaft geschlossenen Türen besteht keine Gefahr einer relevanten Faserfreisetzung.

Mit Bearbeitung

Falls der Tresor bzw. Aktenschrank zerstörungsfrei ausgebaut und abtransportiert werden kann, besteht in der Regel kein Risiko für eine Freisetzung. Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.

Die Entfernung der asbesthaltigen Materialien hat anschliessend extern unter Sicherheitsmassnahmen zu erfolgen (vgl. weiter unten bei "Sanierung").

Falls der Tresor bzw. Aktenschrank vor Ort bearbeitet oder saniert wird, besteht in der Regel eine erhebliche Gefahr einer Faserfreisetzung (roter Bereich).

Die einleitend erwähnten möglichen Asbest-Anwendungen sind zu beproben. Können Tresore oder Aktenschränke nicht untersucht werden, so müssen sie als asbestverdächtig aufgenommen werden.

Füllungen: Sind im Normalfall nicht zugänglich und schwierig zu untersuchen. Das Vorgehen für eine entsprechende Beprobung ist zur Zeit nicht definiert.

Tresore und Aktenschränke dürfen nicht als ganze Einheit (Metall und Asbest) auf einer Deponie abgelagert werden.

Bei einer Sanierung von Tresoren / Aktenschränken sind meist schwach gebundene Materialien betroffen, die ein hohes Asbest-Freisetzungspotential aufweisen. Entsprechende Arbeiten sind deshalb durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss den geltenden Vorgaben durchzuführen:

Anstatt einen Tresor oder Aktenschrank vor Ort zu sanieren, kann dieser (je nach Gewicht) auch einem Suva-anerkannten Asbestsanierer zur Bearbeitung in der externen Sanierungszone übergeben werden.

Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau und Abtransport des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.

Ausgebautes asbesthaltiges Material (Asbestschnüre, Leichtbauplatten, Asbesthaltiger Schaumstoff)

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Tresor/Aktenschränke mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.).

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
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