Holzzement-, Holzfaserzement- und Steinholzböden sowie Magnesia-Estriche
Stand der Technik

Holzzement-Böden, Holzfaserzement- und Steinholzböden (auch Magnesia- oder Magnesit-Estrich genannt)) sind in der Regel fugenlose Fliessestriche/Unterlagsböden. Im vorliegenden Factsheet werden die genannten Böden unter der Bezeichnung "Holzzementböden" zusammengefasst.

Im Gegensatz zu anderen Unterlagsböden/Fliessestrichen besteht bei den Holzzementböden Einigkeit, dass sie Asbest enthalten können (Gehalte <0.01 bis 5%) und untersucht werden müssen. (Hinweis: Im Bereich von Spritzasbestanwendungen müssen alle Sorten von Unterlagsböden bzgl. Sekundärkontaminationen untersucht werden).

Sans intervention

Asbest-Bindung: Grundsätzlich festgebunden.

Keine Gefährdung bei einer normalen Nutzung.

Holzzement-Böden können aber durch die Alterung, chemische und mechanische Einwirkung zum Teil so beschädigt sein, dass das Material nicht mehr als festgebunden beurteilt werden kann. In einem solchen Fall ist auch die potentielle Personengefährdung entsprechend zu beurteilen.

En cas de travaux

Erhebliche Gefährdung. Je nach Art der Bearbeitung/Entfernung oranger oder roter Bereich.

Das Material muss beprobt werden (oft ist der Holzzement-Boden unter anderen Belägen resp. Überzügen versteckt).

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Böden zum Teil mehrschichtig aufgebaut sind, eine asbestverdächtige Haftschicht (eine Art Kleber) oder eine Entkopplung (Schüttung mit reinem Asbest) aufweisen. Es wird empfohlen den Aufbau von entsprechenden Böden komplett zu sondieren und eine schichtweise Beprobung der visuell unterschiedlichen Materialien durchzuführen.

Bohren von einzelnen Löcher (oranger Bereich): Ausführung gemäss Suva-Factsheet 33067 (nicht explizit für Holzzement gültig, aber in Analogie anwendbar).

Boden entfernen:

  • Oranger Bereich: Ausführung mit geprüftem Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition (z.B. DGUV Information 201-012) nach Rücksprache mit der Suva (Suva-Factsheet 33088).
  • Roter Bereich: Ausführung durch Suva-anerkannten Asbestsanierer :

Hinweis: Je nach Untergrund (Holzunterlage, unebene Betonflächen) kann eine komplette Entfernung aufwändig sein.

Ausgebautes Material ist auf einer Deponie Typ E abzulagern. Die erhöhten Organikgehalte in Holzzement-Böden sind für die Entsorgung nicht relevant (Abfälle mit sich freisetzenden Asbestfasern sind auf der Positivliste der VVEA für Materialien, welche auf Deponien Typ E abgelagert werden dürfen). Eine Entsorgung auf einer Deponie Typ B ist aufgrund des Organikgehalts nicht erlaubt.

Je nach kantonalen Vorgaben ist eine Entsorgung in einer KVA möglich.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA, Stand Dezember 2019 noch nicht publiziert). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Siehe auch Factsheet Kunstharz-Böden.

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