Cheminées, Öfen und Kamine mit Asbest
Stand der Technik

Bis zum Verbot von Asbest wurden in vielen Cheminées, Kaminen, Kachelöfen, Kanonenöfen, Holzöfen, Ölöfen etc. (nachfolgend zusammenfassend Ofen genannt) asbesthaltige Materialien eingebaut. Konkret geht es um folgende asbestverdächtige Elemente (Liste nicht abschliessend):

Schamotte hingegen gelten als nicht asbestverdächtig (können kein Asbest enthalten).

Für Elektro-Speicheröfen siehe hier.

Ohne Bearbeitung

Vom Material und der Lage (Zugänglichkeit) abhängig. Kann erheblich bis gross sein.

Oft werden die Öfen mit Staubsaugern gereinigt, insbesondere auch im Bereich der Dilatationsfugen (oftmals eine Asbestschnur oder eine asbesthaltige Leichtbauplatte) zwischen Feuerraum und Cheminéebank. Auf eine solche Reinigung mit Hausstaubsauger sollte verzichtet werden, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.

Mit Bearbeitung

Vom Material abhängig:

  • Asbestzement: oranger Bereich
  • Restliche Materialien: roter Bereich

Offen verbaute Teile sind zu untersuchen. Versteckt verbaute Teile können oft erst beim Rückbau des Ofens überprüft werden. Entsprechende Materialien sind deshalb (sofern keine abschliessende Untersuchung möglich ist) als asbestverdächtig zu klassieren.  

Der entsprechende Schadstoffverdacht ist im Rahmen einer Sanierung durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu überprüfen und der Ofen gemäss effektivem Befund zu sanieren.

Da Asbest in Öfen sehr häufig vorkommt, aber diese Bauteile oft nicht im Vornherein untersucht werden können, wird empfohlen, entsprechende Bauteile nur unter Schutzmassnahmen durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer rück- oder umzubauen.

Detaillierte Informationen finden sich im Suva-Merkblatt 84063 für Plattenleger/Ofenbauer.

Asbestzementplatten

Abfallcode

  • 17 06 98 nk

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ B

Verpackung

  • Einfach verpackt (Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Die asbesthaltigen Materialien sind vom Rest zu trennen.

Alle anderen asbesthaltigen Materialien (Asbestbänder, Asbestschnüre, Leichtbauplatten)

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Die asbesthaltigen Materialien sind vom Rest zu trennen.

Allgemeine Bemerkung

Die Schmelzwerke in der Schweiz nehmen generell keine asbesthaltigen Abfälle an. Ein Entsorgungsweg von Metallteilen mit asbesthaltigen Materialien (z.B. im Schmelzwerk) ist daher zur Zeit nicht vorgesehen.

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

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