Einschichtige Bodenbeläge (in Bahnen)
Stand der Technik

Einschichtige, in Bahnen verlegte Bodenbeläge können Asbest enthalten.

Neben den Belagsbahnen selbst ist auch der Kleber bzgl. Asbest zu untersuchen. Auch Kleber die nicht auf Bitumen basieren (die also nicht schwarz sind), können Asbest enthalten, wenn auch viel seltener als bei Bitumenklebern.

Es gibt Hinweise, dass auch asbesthaltiger Linoleum existiert. Es laufen Abklärungen, ob das Material zukünftig ebenfalls als asbestverdächtiges Material einzustufen ist. Auf jeden Fall ist der Kleber als asbestverdächtig zu überprüfen und somit in jedem Fall eine Probe zu entnehmen (evtl. Mischprobe mit Bodenbelag, vgl. Beprobung).

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Auch bei einzelnen beschädigten Stellen im Bodenbelag kann davon ausgegangen werden, dass das Faser-Freisetzungspotential so gering ist, dass keine Gefährdung für die Gesundheit besteht. Nur bei häufigem mechanischem Abrieb (etwa Türe, die über den Boden schleift), sind vertiefte Abklärungen und ggf. Massnahmen notwendig.

Mit Bearbeitung

Oft lassen sich die Bodenbelagsbahnen relativ leicht vom Untergrund lösen und bruchfrei aufrollen. In solchen Fällen ist das Gefahrenpotential (Faserfreisetzung) als gering einzustufen.

Auch beim Schleifen von asbesthaltigen bituminösen Klebern geht man von einer geringen Faserfreisetzung und somit von einer geringen Gefährdung aus.

Einzig beim Schleifen von asbesthaltigen nicht-bituminösen Klebern muss mit einem hohen Faserfreisetzungspotential gerechnet werden.

Einschichtige Bodenbeläge, die in Bahnen verlegt wurden und ihre Kleber, sind zu beproben oder fachlich als asbesthaltig einzustufen, ausser wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass diese erst nach 1990 eingebaut wurden oder aufgrund anderer Kenntnisse mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass sie asbestfrei sind.

Die Bodenbeläge und der darunterliegende Kleber können als eine Probe im Labor analysiert werden. Im Hinblick auf die Sanierungskosten wird empfohlen, insbesondere bei nicht bituminösen Klebern (Sanierung durch Suva-anerkannten Asbestsanierer nötig, im Gegensatz zu bituminösen Klebern) und bei grossen Flächen separate Proben von Belag und Kleber zu analysieren.

Beproben

Pro visuell eindeutig gleichem Belag reicht eine Einzelprobe, auch bei grossflächigen Anwendungen oder gleichem Bodenbelag in mehreren Räumen. Bei Unsicherheit, ob es sich um identische Bodenbeläge handelt, sind mehrere Proben zu nehmen.

Einschichtige Bodenbeläge (bruchfreier Ausbau möglich) resp. bituminöse Kleber können gemäss Suva Factsheet 33049 durch instruierte Handwerker ausgebaut werden (oranger Bereich). FFP3-Maske und Schutzanzug, Quellabsaugung, abgegrenzter Bereich mit kontrollierter Lüftung etc.

Lässt sich der einschichtige Belag nur Entfernen, indem er stark beschädigt wird, oder ist der asbesthaltige Kleber nicht bituminös, müssen die Arbeiten durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 ausgeführt werden (roter Bereich).

Sollen einzelne Löcher durch asbesthaltige Bodenbelagsplatten gebohrt werden, so kann dies durch einen instruierten Baufachmann gemäss Suva-Factsheet 33067 erfolgen.

Ausnahme Genf: Suva-anerkannter Asbestsanierer ist für die Entfernung in jedem Fall zwingend.

Bruchfrei entfernte asbesthaltige Bodenbeläge auf bituminösem Kleber oder ohne Kleber

Abfallcode

  • 17 06 98 nk

Entsorgungswege

  • KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
  • Deponie Typ E

Verpackung

  • KVA: gemäss Vorgaben KVA
  • Deponie Typ E: Einfach verpackt (Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Inklusive allfälliger bituminöser asbesthaltiger Kleber.
  • Belag darf für Entsorgung in KVA nicht gerollt werden, sondern ist als Kleinteile in Säcken anzuliefern (allfällige Zerkleinerung durch Sanierer, vor Verpackung). Vorgaben KVA beachten.

Beschädigte asbesthaltige Bodenbeläge, kleine asbesthaltige Bodenbelagsstücke oder bruchfrei entfernte asbesthaltige Bodenbeläge auf nicht-bituminösem Kleber

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungswege

  • KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
  • Deponie Typ E

Verpackung

  • KVA: gemäss Vorgaben KVA
  • Deponie Typ E: Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Belag darf für Entsorgung in der KVA nicht gerollt werden, sondern ist als Kleinteile in Säcken anzuliefern (allfällige Zerkleinerung durch Sanierer, vor Verpackung). Vorgaben KVA beachten.

Allgemeine Bemerkung

Gewisse KVA nehmen zur Zeit keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit der KVA abzuklären.

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

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