Lifte / Aufzüge / Rolltreppen

Lifte / Aufzüge / Rolltreppen

Stand der Technik

Lifte, Aufzüge und Rolltreppen können an zahlreichen Stellen Schadstoffe wie Asbest, PAK oder PCB enthalten (Aufzählung nicht abschliessend): 

Anwendungen mit Asbest:

Anwendungen mit PCB oder PAK

  • PCB-haltige Anstriche (im Lift aber auch im Liftmaschinenraum und Liftschacht selber)
  • Rückstände von PCB-haltigen Schmiermitteln respektive Hydraulikölen in Bausubstanz (Lifmaschinenraum) bei hydraulischen Liften mit Baujahr vor 1986
  •  PAK-haltige Korkplatten (Teerkork) bei Fundament der Liftmaschine und als Auskleidung von Liftmaschinenräumen

Ein Leitfaden mit detaillierten Angaben und Empfehlungen wurde von der deutschen DGUV publiziert.

Im Folgenden wird nur auf die asbesthaltigen Materialien eingegangen. Für PAK resp. PCB siehe separate Factsheets.

Ohne Bearbeitung

Abhängig vom vorgefundenen Material und dessen Zustand (bis Dringlichkeitsstufe 1 gemäss FACH).

Mit Bearbeitung

Abhängig vom vorgefundenen Material (bis roter Bereich).

Bei einer Schadstoff-Untersuchung im genutzten Zustand ist es nicht möglich, alle schadstoffverdächtigen Bestandteile von Liften komplett zu untersuchen. Eine komplette Schadstoffaufnahme ist in der Regel erst dann möglich, wenn die Lifte komplett demontiert werden.

Die Lifte sind daher bei einer Untersuchung so weit wie möglich zu untersuchen. Im Untersuchungsbericht ist zu erwähnen, dass die Untersuchung nicht vollständig ist und beim Rückbau noch weitere Schadstoffe zum Vorschein kommen können.

Beproben

Achtung: Die Arbeitssicherheitsvorgaben im Umgang mit elektrischen Installationen sind zu beachten. Elektrische oder mechanische Anlagen auf keinen Fall berühren, solange der Lift nicht stromfrei geschaltet und gesichert ist.

Abhängig vom vorgefundenen Material.

Abhängig vom vorgefundenen Material.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
9 Febr. 2022