Asbest-Schaumstoff / Litaflex

Asbest-Schaumstoff / Litaflex

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Schaumstoff welcher als Brandschutz verwendet wurde , z.B. jener der Marke Litaflex, kann Asbest enthalten. Diese Schaumstoffe sind in der Regel blau oder grau, selten weiss und können hohe Gehalte an Asbest enthalten (40-60% Chrysotil).

Man findet solchen Schaumstoff unter anderem in folgenden Anwendungen:

  • Anschlagsdichtung in Brandschutzklappen oder Dichtung der Revisionsklappen von Lüftungsanlagen
  • Brandabschottungen (z.B. im Brüstungsbereich bei Leitungsdurchführungen von Raum zu Raum)
  • Brandschutztüren
  • Abdichtung von Kabelrohren
  • Tresore
  • Auf abgehängten Deckenplatten in Korridoren
  • An Fassaden
  • ...

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts des Schaumstoffs wäre der Asbest im Litaflex gemäss EKAS-Definition als schwach gebunden einzustufen. Die Fasern sind aber gut gebunden im Material. Luftmessungen im Umfeld umfangreicher Litaflex-Anwendungen haben keine messbaren Faserkonzentrationen ergeben (unpublizierte Messungen von Friedli Partner AG).

Untersuchungen zu Brandschutzklappen haben ergeben, dass auch beschädigte Brandschutzschaumstoffe bei seltenem Betätigen der Klappen nur zu geringer Faserfreisetzung führen (Faserfreisetzung kommt hauptsächlich vom Klappenblatt wenn dieses asbesthaltig ist). Auf Grund des mittlerweile oft schlechten Zustands solcher Brandabschottungen wird in der zitierten Untersuchung empfohlen, Brandabschottungen mit Asbest mittelfristig zu ersetzen (Dringlichkeitsstufe 2).

Mit Bearbeitung

Es liegen nicht genügend Messungen für eine Beurteilung der Gefährdung bei der Bearbeitung vor.

Beproben

Brandschutzschäume sind zu untersuchen, auch bei einer Expertise unter normaler Nutzung (Screening).

 

Die Arbeiten i.A. müssen von einer Suva-anerkannten Sanierungsfirma ausgeführt werden.

Siehe auch Empfehlungen für die Sanierung von Brandschutzklappen.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
13 März 2020