Gips
Gips
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Bauelemente aus Gips enthalten in der Regel kein Asbest.
Ausnahmen sind:
- Kleber/Spachtelmassen und Verputze/Anstriche auf Gips-Basis
- Rohrisolationen mit Mörtel
- Tresore/Aktenschränke
- Lüftungsanlagen/Monoblocs
Zudem können Gipselemente unmittelbar auf asbesthaltigen Materialien aufgebracht sein (z.B. bei Stahlstützen mit LAP/Spritzisolation und Gipsplatte) oder auf den Gipsplatten wurde asbesthaltige Spachtelmasse aufgebracht. In diesem Fall sind Gips-Elemente durch die angrenzenden Elemente kontaminiert und sind somit bei einer Sanierung ebenfalls als asbesthaltig zu entsorgen.
1 Mai 2019