Polludoc überarbeitet und ergänzt
Die 37 Factsheets zu Asbestvorkommen wurden aufgrund der Vernehmlassung intensiv überarbeitet. Davon sind nun 32 Factsheets definitiv als «Stand der Technik» veröffentlicht. 2 Factsheets asbestverdächtiger Materialien und 3 Factsheets von nicht-asbestverdächtigen Materialien sind noch vorläufige Versionen, da noch keine definitive Festlegung des Stands der Technik möglich war. Neu dazu gekommen sind 15 Factsheets zu PCB, CP, PAK und anderen Schadstoffen. Diese neuen Factsheets werden als Entwürfe in die Vernehmlassung geschickt.
30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Asbestverbots in der Schweiz (am 1. März 1990) macht Polludoc einen Riesenschritt vorwärts:
- Die 37 Factsheets mit Asbestvorkommen wurden aufgrund der Vernehmlassung intensiv überarbeitet. Davon sind nun 32 Factsheets definitiv als «Stand der Technik» veröffentlicht. 2 Factsheets asbestverdächtiger Materialien und 3 Factsheets von nicht-asbestverdächtigen Materialien sind noch vorläufige Versionen, da noch keine definitive Festlegung des Stands der Technik möglich war. Die aktuellen Inhalte gelten als Stand der Technik für die Untersuchung und den Umgang mit den entsprechenden Materialien.
- Die 15 neuen Factsheets zu PCB, CP, PAK, Schwermetalle etc. sind ab sofort als Entwurf auf Polludoc.ch aufgeschaltet. Die Vernehmlassung zu diesen Factsheets beginnt, sobald der VVEA- Vollzugshilfeteil «Schadstoffermittlung / Entsorgungskonzept» in allen Landessprachen veröffentlich wurde (voraussichtlich Sommer / Herbst 2020).
Rückblick Vernehmlassung Asbest
Für die 37 Factsheets mit Asbestvorkommen sind bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist am 31.01.2019 über 400 Feedbacks von zahlreichen Behörden und Firmen eingegangen.
Die Feedbacks wurden durch die Polludoc-Projektleitung geprüft, triagiert und Anpassungsvorschläge zu Händen der Polludoc-Expertenkommission gemacht. Basierend auf der Rückmeldung der Expertenkommission wurden die Factsheets in Abstimmung mit dem Polludoc-Lenkungsausschuss durch die Projektleitung überarbeitet und in die jeweils andere Sprache übersetzt. Nach der Übersetzung erfolgte durch die Projektleitung nochmals eine fachliche Überprüfung der Formulierungen.
Aufgrund des erhöhten Klärungsbedarfs wurde für die Themen Verputz, Fliesenkleber und Spachtelmassen eine eigene Arbeitsgruppe gebildet, welche die Vernehmlassungsantworten für die genannten Materialien bearbeitete und die Factsheets überarbeitete.
Details zu obigem Vorgehen können dem Projektbeschrieb entnommen werden.
An dieser Stelle gebührt den Beteiligten ein herzliches Dankeschön für die grosse Arbeit bis zur Fertigstellung der Factsheets: Allen Behördenmitgliedern und Gutachtern, welche in der Vernehmlassung wertvolle Inputs geliefert haben, der Arbeitsgruppe Verputz (Stephan Baumann, Peter Berner, Daniel Bürgi, Walter Hiltpold, Alfred Pfister) für das Vorwärtsbringen dieses heiss diskutierten Themas, der Projektleitung (Karin Bourqui, Simon Küng) für die Synthese des gesammelten Wissens und der Expertenkommission (Nadia Karmass, Stephan Baumann, Daniel Bürgi, Walter Hiltpold) für die kritische Überprüfung aller Anpassungen sowie Simon Schneebeli für die Umsetzung der zahllosen Anpassungswünsche auf der Website.
Stand der Technik
Die überarbeiteten Factsheets zu den Asbestvorkommen gelten nun als Stand der Technik. Dieser Status ist anhand des grünen Balkens über den jeweiligen Factsheets ersichtlich.
«Stand der Technik» bedeutet, dass ein Bauschadstoff-Spezialist seine Arbeit grundsätzlich fachlich und rechtlich korrekt macht, wenn er sich an die Vorgaben gemäss Polludoc hält. Im Einzelfall hat die Fachperson über das Vorgehen zu entscheiden und kann in begründeten Fällen von den in Polludoc veröffentlichten Vorgaben abweichen.
Die Vollzugsbehörden können die Vorgehensweisen in den Factsheets für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich als verbindlich erklären.
Bei Vorkommen, für welche sich die Branche noch nicht auf eine gemeinsame Beurteilung einigen konnte oder für welche zu wenig Wissen für eine entsprechende Beurteilung vorhanden ist, ist dies entsprechend markiert (weiterhin roter Balken oben an den entsprechenden Factsheets).
Good Practice SPF
Das Dokument «Asbesthaltige Spachtelmassen, Putze, Fliesenkleber (SPF) - Good Practice zur Ermittlung, Bewertung und Sanierung» vom 10.7.2018 wurde zurückgezogen und ist nicht mehr gültig. Der Stand der Technik für diese drei Materialien ist jetzt (analog den anderen Vorkommen) in den jeweiligen Factsheets auf Polludoc.ch beschrieben.
Hintergrundinformationen und offene Diskussionspunkte zu diesen Materialien werden neu in einem Diskussionspapier gesammelt, welches die Arbeitsgruppe Verputz voraussichtlich im Laufe des 2020 publizieren wird.
Neue Factsheets PCB, PAK und Co.
Parallel zur Überarbeitung der bestehenden Factsheets wurden durch die Projektleitung, unter Mitarbeit der Vorstandsmitglieder und Arbeitsgruppen der beiden Fachverbände FAGES und VABS, 15 neue Factsheets zu den folgenden Schadstoffen erarbeitet: PCB, CP, PAK, Schwermetalle, Holzschutzmittel, FCKW/FKW, radioaktive Materialien und nutzungsbedingte Belastungen.
Die neuen Factsheets basieren bereits auf dem definitiven Text des VVEA-Vollzugshilfeteils «Schadstoffermittlung / Entsorgungskonzept», welcher in einer deutschen Vorabversion vorliegt und vom BAFU voraussichtlich im Sommer / Herbst 2020 offiziell in allen Landesprachen publiziert wird.
Die neuen Factsheets sind ab sofort als Entwürfe auf Polludoc aufgeschaltet. Die offizielle Einladung zur Vernehmlassung dieser Factsheets erhalten Sie, sobald der VVEA-Vollzugshilfeteil "Schadstoffermittlung/Entsorgungskonzept" in allen Landessprachen veröffentlich wurde (voraussichtlich Sommer / Herbst 2020).
Nationale Prüfung
Bezüglich der Anwendbarkeit des VVEA-Vollzugshilfeteils "Schadstoffermittlung/Entsorgungskonzept" in der nationalen Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker hat die Prüfungskommission folgendes beschlossen (siehe auch angepasste Version vom 17. März 2020 des Dokuments «Prinzipielle Inhalte» mit den Neuerungen gelb markiert):
Der Entwurf des VVEA-Vollzugshilfeteil "Schadstoffermittlung/Entsorgungskonzept" vom Mai 2018 ist für die Prüfungen noch bis Ende 2020 gültig. Die im 2020 publizierte definitive Version des VVEA-Vollzugshilfeteils gilt ab 01.01.2021 als verbindliches Dokument für die Prüfung, wird aber bei der Korrektur der Prüfungen bereits ab Publikation im 2020 als Referenz anerkannt.