Brandabschottungen

Brandabschottungen

Stand der Technik

Brandabschottungen können aus sehr unterschiedlichen Materialien bestehen: Neben Brandabschottungen aus Asbest-Gewebe, geschäumten oder gespritzten Materialien sowie Asbestkissen gibt es auch Brandabschottungen aus gips-ähnlichen resp. kittartigen Materialien, die ebenfalls Asbest in hohen Konzentrationen enthalten können. Auch sind Brandabschottungen aus einer (von Hand aufgetragenen) Mischung von losem Asbest mit Zement bekannt (Asbestanteil ca. 40-60 %).

Da Brandabschottungen aufgrund geänderter Vorschriften oft erneuert wurden, ist es durchaus möglich, dass eine ältere Brandabschottung durch eine neuere ersetzt wurde. Ob dabei die alte, asbesthaltige Brandabschottung sauber entfernt wurde, ist in der Regel unklar.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Ist abhängig vom Material und Zustand. Kann schwach gebunden sein und daher unter Umständen eine Gefahr auch bei einer normalen Nutzung darstellen.

Mit Bearbeitung

Die Faserfreisetzung und somit die Gefahr bei Bearbeitung kann erheblich bis gross sein (roter Bereich).

Brandabschottungen sind asbestverdächtig und grundsätzlich zu untersuchen, es sei denn, sie wurden mit Sicherheit erst nach 1991 eingebaut und allfällige alte Brandabschottungen komplett entfernt. Reste von alten Brandabschottungen finden sich am ehesten im Randbereich der Durchführung, weil bei einer Erneuerung diese dort unter Umständen nicht vollständig entfernt wurde.

Es müssen nicht alle Brandabschottungen in einem Objekt überprüft werden, sondern lediglich eine repräsentative Anzahl.

Wichtig: In Gebäuden, die noch genutzt werden, darf eine Brandabschottung in der Regel nicht beschädigt werden resp. muss anschliessend wieder instand gestellt werden. Können Brandabschottungen nicht untersucht werden, so ist der entsprechende Verdacht mit Hinweis auf eine Überprüfung vor baulichen Eingriffen im Bericht aufzuführen.

Zudem sind allfällige elektrische Gefahren bei einer entsprechenden Beprobung zu berücksichtigen.

Die Arbeiten sind von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer auszuführen.

Entfernte asbesthaltige Brandabschottungen

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Keine

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

16 Febr. 2021