Antidröhnbeschichtung unter Lavabos, Badewannen, Duschen und Metall-Fassadenelementen
Antidröhnbeschichtung unter Lavabos, Badewannen, Duschen und Metall-Fassadenelementen
Als Lärm- resp. Dröhnschutz wurden Lavabos/Spülbecken, Badewannen und Duschen aus (emailliertem) Chromstahl, Metall-Fassadenelemente und Aufzüge mit einer so genannten Antidröhnbeschichtung (Verputz, Anstrich oder bituminöse Beschichtung resp. Platten) versehen. Diese Beschichtungen können allesamt Asbest enthalten und sind im Rahmen eines Gebäudechecks zu untersuchen.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: fest gebunden
In der Regel handelt es sich um sehr harte und feste (oftmals auch bituminöse) Beschichtungen. Daher kann bei einer normalen Nutzung davon ausgegangen werden, dass keine Gefahr besteht (sehr geringes Faserfreisetzungspotential).
Mit Bearbeitung
Bei einem Rückbau/Umbau können die Lavabos, Wannen etc. meist ohne Probleme als Ganzes (inkl. Antidröhnbeschichtung) entfernt werden. Die Faserfreisetzung und die Gesundheitsgefährdung bei einer solchen Demontage ist gering und es kann i.d.R. auf persönliche Schutzmassnahmen verzichtet werden.
Elemente in schlechtem Zustand resp. Elemente mit nicht-bituminösen Beschichtungen können beim Transport Fasern freisetzen und sind nach der Demontage in Plastikfolien einzupacken (für Transport zur Sanierung in externer Zone).
Das eigentliche Entfernen (Abschleifen) dieser Beschichtungen führt zu einer hohen Faserfreisetzung (roter Bereich). Davon ausgenommen sind bituminöse Beschichtungen (oranger Bereich, analog zu Bitumenkleber).
Diagnostik
Antidröhnbeschichtungen sind entweder fachlich als «asbesthaltig» zu klassieren oder zu Beproben und aufgrund der Laborresultate einzustufen. Bei Badewannen/Duschen ist die Antidröhnbeschichtung im Rahmen eines Gebäudechecks oft nicht zugänglich.
Pro baugleichem Element und visuell gleicher Beschichtung reicht eine einzelne Probe.
Sanierung/Entfernung
Demontage ohne Beschädigung der entsprechenden Beschichtungen sind durch instruierte Baufachleute ohne persönliche Schutzmassnahmen möglich (Ausnahme: Beschichtungen in schlechtem Zustand).
Wird eine Antidröhnbeschichtung entfernt (z.B. Abschleifen), müssen die Arbeiten von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer in einer externen Zone oder in einer Sanierungszone vor Ort ausgeführt werden (roter Bereich). Handelt es sich um bituminöse Beschichtungen so können erleichterte Massnahmen in Analogie zu Suva-Factsheet 33049 in Betracht gezogen werden (oranger Bereich).
Entsorgung
Entfernte asbesthaltige Beschichtung
Abfallcode
- 17 06 98 nk
Entsorgungswege
- KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
- Deponie Typ E
Verpackung
- gemäss Vorgaben KVA
Weitere Hinweise
- Die asbesthaltigen Beschichtungen sind vom Rest zu trennen.
Allgemeine Bemerkung
Die Schmelzwerke in der Schweiz nehmen generell keine asbesthaltigen Abfälle an. Ein Entsorgungsweg von Metallteilen mit asbesthaltiger Beschichtung (z.B. im Schmelzwerk) ist daher zur Zeit nicht vorgesehen.
Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.