Elektrospeicherheizung

Elektrospeicherheizung

Stand der Technik

Elektrospeicherheizungen aus den Jahren vor 1977, zum Teil sogar bis 1984, können Asbest enthalten. Bei den asbesthaltigen Teilen handelt es sich um:

  • Dämmplatten und Isolationen
  • Kleinteile wie Dämmstoffhülsen bei Steuerpatronen, Heizkörperdurchführung, ...

Bei den Dämmplatten handelt es sich in der Regel um schwach gebundene Materialien in grösseren Mengen.

In folgenden Dokumenten sind detaillierte Informationen und Empfehlungen zu Asbest in Elektrospeicherheizungen enthalten:

Neben dem Asbest in den Speicherheizungen selber findet man im Umfeld ebenfalls oft Asbest, etwa in Unterlagsplatten oder in asbesthaltigen Leichtbauplatten oder Asbestzementplatten als Wärme- und Brandschutz an der Decke/Wand.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Zahlreiche Messungen haben ergeben, dass der Betrieb von Elektrospeicherheizungen mit asbesthaltigen Bauteilen nicht zu bedenklichen Asbestfaserbelastungen in der Raumluft führt, solange diese nicht geöffnet werden.

Trotzdem empfiehlt das BAG, dass solche Heizungen ersetzt werden.

Werden Speicherheizgeräte geöffnet oder demontiert, können unter Umständen grosse Asbestfasermengen freigesetzt werden (vgl. unten).

Mit Bearbeitung

Bei Öffnen des Gerätes können relevante Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden. Die Faserfreisetzung und somit die Gefährdung bei einer Bearbeitung des Geräts sind mittel bis hoch (roter Bereich). Vor dem Öffnen oder einer Bearbeitung muss unbedingt abgeklärt werden, ob eine Heizung Asbest enthält. Sollte der Verdacht nicht abschliessend geklärt werden können, ohne das Gerät auseinanderzubauen, ist die Elektrospeicherheizung als asbesthaltig zu klassieren.

Vor dem Öffnen oder Bearbeiten muss abgeklärt werden, ob eine Speicherheizung Asbest enthält. Gemäss BAG kann bei Geräten, die nach dem Jahr 1984 hergestellt wurden, davon ausgegangen werden, dass sie asbestfrei sind.

Bei älteren Geräten (d.h. Baujahr vor 1985): Nach Möglichkeit sollte die Referenz des Ofens aufgenommen werden, mit welcher beim Hersteller / online abgeklärt werden kann, ob die Speicherheizung asbesthaltige Materialien enthält oder nicht.

Wenn dies nicht möglich ist, sind Elektrospeicherheizungen als asbesthaltig zu erfassen.

Speicherheizungen dürfen als Ganzes durch instruierte Baufachleute abtransportiert und einem Suva-anerkannten Asbestsanierer übergeben werden. Auf Grund des oft hohen Gewichts ist dies nicht immer möglich. In diesem Fall ist die Elektrospeicherheizung von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer vor Ort demontieren zu lassen (z.T. als "Arbeiten geringen Umfangs", d.h. mit Quellabsaugung ausführbar).

Ausgebautes asbesthaltiges Material (Dämmplatten, Isolationen, etc.)

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Elektrospeicherheizungen mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.).

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
1 Nov. 2024