Kochherde / Backöfen mit Asbest
Kochherde / Backöfen mit Asbest
An oder in unmittelbarer Nähe von Kochherden und Backöfen, insbesondere bei Einbauherden findet man regelmässig Brand- oder Hitzeschutzmaterialien wie asbesthaltige Bänder (z.T. alukaschiert), Schnüre, Leichtbauplatten oder Asbestzementplatten.
In manchen Fällen findet man asbesthaltige Materialien auch direkt in Kochherden verbaut (z.B. in Form von Leichtbauplatten, Distanzhalter, Dichtungen, Asbestgewebe...).
Gesundheitsgefährdung
Sans intervention
Von der Anwendung abhängig. Wenn Material verdeckt: in der Regel keine Gefährdung. Bei exponierten, schwach gebundenen Materialien (wie z.B. bei vorstehendem Asbestgewebe unter der Küchenabdeckung) kann es zu einer erheblichen Exponierung kommen (mehrheitlich Dringlichkeitsstufe I).
En cas de travaux
Von der Anwendung abhängig, in der Regel roter Bereich.
Diagnostik
Bei Kochherden / Backöfen, die älter sind als 1990, ist das Vorhandensein von Asbest abzuklären. Oftmals ist eine fachliche Beurteilung der Materialien möglich.
Sollten keine asbestverdächtigen Materialien sichtbar sein, so ist der entsprechende Backofen resp. Kochherd, insbesondere bei Arbeitsplatten aus Holz, als asbestverdächtig im Bericht aufzuführen.
Sanierung/Entfernung
Von der Anwendung abhängig:
- Bei asbesthaltigen Leichtbauplatten ist die Fläche für die Bestimmung des Sanierungsvorgehens relevant
- Asbestzementplatten können durch instruierte Baufachleute in Analogie zu Suva-Factsheet 33031 entfernt werden.
- Asbesthaltige Bänder und Schnüre sind gemäss Suva-Merkblatt 84053 resp. EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7.6 zu entfernen.
Entsorgung
Von der Anwendung abhängig.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.