Brandschutzklappen (BSK)
Brandschutzklappen (BSK)
Lüftungsanlagen sind oft mit Klappen versehen, die im Brandfall ein Ausbreiten des Feuers verhindern. Das eigentliche Klappenblatt der Brandschutzklappen (BSK) kann aus Asbest-Zement oder asbesthaltigen Leichtbauplatten bestehen. Ausserdem kann die Anschlagsdichtung der Brandschutzklappe aus einem stark asbesthaltigen Schaumstoff (z.B. Litaflex®) sein.
Brandschutzklappen befinden sich auf der Ebene von Mauern / Brandabschnitten. Sie werden daher leicht übersehen. In der Regel können sie ohne Lüftungspläne nicht vollständig ermittelt werden.
Gemäss dieser Quelle wurde in den folgenden Jahren auf asbestfreie Materialien umgestellt (z.T. können Hersteller detaillierte Angaben machen):
- Anfang 80er-Jahre: Klappenblätter
- Ab 1988: Klappendichtungen. (Litaflex findet man aber noch oft in Gebäuden, die nach 1990 erstellt wurden)
Gesundheitsgefährdung
Sans intervention
Bindungsart Asbest: Es gibt Klappenblätter mit fest gebundenem (Asbestzement) oder schwachgebundenem Asbest (Leichtbauplatten). Litaflex ist zwar sehr leicht, der Asbest im Litaflex ist aber gut gebunden.
Bei einer Einstufung nach den Kriterien der FACH-Publikation "Dringlichkeit von Massnahmen" ergäbe sich bei allen BSK mit schwach gebundenem Asbest eine Dringlichkeitsstufe I. Diese Einstufung entspricht aber für die Brandschutzklappen aufgrund von zahlreichen Luftmessungen nicht der tatsächlichen Gefährdung. Gemäss oben erwähnter Quelle stellen Brandschutzplatten und Dichtungen keine Gefahr für die Nutzer dar, solange sie in guten Zustand sind (Dringlichkeitsstufe 3). Bei beschädigten Dichtungen und Klappen ist die Gefahr gering (Dringlichkeitsstufe 2). Eine Sanierung sollte mittelfristig vorgenommen werden.
En cas de travaux
Bei der Demontage von Klappen und Anschlagsdichtungen können Fasern freigesetzt werden.
Diagnostik
Bei einer Diagnose muss das Vorhandensein von Brandschutzklappen abgeklärt werden.
Um sicher zu sein, dass kein Asbest vorhanden ist, muss eine Laboruntersuchung sowohl von der Platte als auch von der Abdichtung durchgeführt werden.
Zur Probenahme muss die Belüftung unbedingt unterbrochen werden. Die Probenahmestelle ist anschliessend sauber zu reinigen und mit Sprühkleber zu versiegeln.
Kann keine Probe genommen werden, müssen die Brandschutzklappen als "asbesthaltig mangels Nachweis" eingestuft werden.
Geringe Mengen des Materials sind in der Regel für eine Laboranalyse ausreichend. Bei neueren Anlagen ev. BSK und Schaum in einem ersten Schritt gemeinsam analysieren lassen.
Sanierung/Entfernung
Die Arbeiten müssen von einer Suva-anerkannten Sanierungsfirma ausgeführt werden.
Nach Möglichkeit sollen die Lüftungskanäle auf beiden Seiten der BSK entfernt und dann die BSK eingepackt und ganz demontiert werden. Anschliessend folgt die Trennung der Materialien in einer allenfalls externen Sanierungszone.
Alternative Vorgehensweisen sind hier beschrieben. Auf eine Einhausung kann in der Regel verzichtet werden.
Entsorgung
Asbesthaltige Leichtbauplatten und Litaflex: Deponie Typ E.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.
Bemerkungen
Neben den Brandschutzklappen und Dichtungen finden sich auch asbesthaltige Schnüre, Flanschdichtungen zwischen den Elementen einer Lüftungsanlage, und LAP um die Rohre herum.