Kunstharzböden

Kunstharzböden

Stand der Technik

In Kunstharzböden (z.B. Epoxidharzböden) werden gelegentlich Asbestfasern nachgewiesen (vor allem in der Haftschicht). Zur Zeit existieren aber noch wenig Daten / Wissen, um definitiv sagen zu können, ob Kunstharzböden systematisch zu untersuchen sind oder nicht. Alle Diagnostiker sind aufgefordert entsprechende Daten Polludoc zur Verfügung zu stellen.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: fest gebunden.

Keine Gefährdung

Mit Bearbeitung

Mittlere Gefährdung.

Es bestehen zur Zeit zu wenig Daten um abschliessend beurteilen zu können, ob das Material systematisch zu beproben ist.

Beproben

Bei Beprobung unbedingt nicht nur den Kunstharzboden selbst, sondern auch die darunterliegende Haftschicht beproben. Es wird empfohlen den Aufbau von entsprechenden Böden komplett zu sondieren und eine schichtweise Beprobung der visuell unterschiedlichen Materialien durchzuführen.

Bohren von einzelnen Löcher (oranger Bereich): Ausführung gemäss Suva-Factsheet 33067 (nicht explizit für Kunstharzböden gültig, aber in Analogie anwendbar).

Boden entfernen (roter Bereich): Ausführung durch Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7.

Hinweis: Je nach Untergrund (Holzunterlage, unebene Betonflächen) kann eine komplette Entfernung aufwändig sein.

Ausgebautes Material ist auf einer Deponie Typ E abzulagern. Die erhöhten Organikgehalte sind für die Entsorgung nicht relevant (Abfälle mit sich freisetzenden Asbestfasern sind auf der Positivliste der VVEA für Materialien, welche auf Deponien Typ E abgelagert werden dürfen).

Je nach kantonalen Vorgaben ist eine Entsorgung in einer KVA möglich.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA, im Dezember 2019 noch nicht publiziert). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Für Holzzement-Böden siehe hier.

Fotos
22 März 2020