Kunstharzböden
Kunstharzböden
In Kunstharzböden (z.B. Epoxidharzböden) werden gelegentlich Asbestfasern nachgewiesen (vor allem in der Haftschicht). Zur Zeit existieren aber noch wenig Daten / Wissen, um definitiv sagen zu können, ob Kunstharzböden systematisch zu untersuchen sind oder nicht. Alle Diagnostiker sind aufgefordert entsprechende Daten Polludoc zur Verfügung zu stellen.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: fest gebunden.
Keine Gefährdung
Mit Bearbeitung
Mittlere Gefährdung.
Diagnostik
Es bestehen zur Zeit zu wenig Daten um abschliessend beurteilen zu können, ob das Material systematisch zu beproben ist.
Bei Beprobung unbedingt nicht nur den Kunstharzboden selbst, sondern auch die darunterliegende Haftschicht beproben. Es wird empfohlen den Aufbau von entsprechenden Böden komplett zu sondieren und eine schichtweise Beprobung der visuell unterschiedlichen Materialien durchzuführen.
Sanierung/Entfernung
Bohren von einzelnen Löcher (oranger Bereich): Ausführung gemäss Suva-Factsheet 33067 (nicht explizit für Kunstharzböden gültig, aber in Analogie anwendbar).
Boden entfernen (roter Bereich): Ausführung durch Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7.
Hinweis: Je nach Untergrund (Holzunterlage, unebene Betonflächen) kann eine komplette Entfernung aufwändig sein.
Entsorgung
Ausgebaute asbesthaltige Kunstharzböden
Abfallcode
- 17 06 05 S
Entsorgungswege
- KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
- Deponie Typ E
Verpackung
- KVA: gemäss Vorgaben KVA
- Deponie Typ E: Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)
Weitere Hinweise
- Maximale Stückgrösse gemäss Vorgaben KVA beachten.
Allgemeine Bemerkung
Obige Angaben sind unabhängig der Stückgrösse (Staub, Brösel, Schollen).
Gewisse KVA nehmen zur Zeit keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit der KVA abzuklären.
Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.
Bemerkungen
Für Holzzement-Böden siehe hier.