Holzzement-Boden
Holzzement-Boden
Holzzement-Böden (z.B. Magnesitestrich/Steinholz) sind fugenlose Fliessestriche/Unterlagsböden. Im Gegensatz zu anderen Unterlagsböden/Fliessestrichen besteht hier Einigkeit, dass sie Asbest enthalten können (Gehalte <0.01 bis 5%) und untersucht werden müssen. (Hinweis: Im Bereich von Spritzasbestanwendungen müssen alle Sorten von Unterlagsböden bzgl. Sekundärkontaminationen untersucht werden).
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Asbest-Bindung: Festgebunden.
Keine Gefährdung bei einer normalen Nutzung.
Mit Bearbeitung
Erhebliche Gefährdung. Je nach Art der Bearbeitung/Entfernung oranger oder roter Bereich.
Diagnostik
Das Material muss beprobt werden (oft ist der Boden unter anderen Belägen versteckt).
Sanierung/Entfernung
Einzelne Löcher: Oranger Bereich gemäss Suva-Factsheet 33067 (nicht explizit für Holzzement, aber in Analogie anwendbar).
Boden entfernen:
- Oranger Bereich: mit geprüftem Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition (z.B. DGUV Information 201-012) nach Rücksprache mit der Suva möglich (Suva-Factsheet 33088)
- Roter Bereich: Von Suva-anerkannter Sanierungsfirma. Zwei Möglichkeiten:
- Beläge entfernen mit einer Fräse unter Absaugung und Wasserbedüsung gemäss Suva-Factsheet 33089
- Gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Kap. 7
Entsorgung
Deponie Typ E, ev. KVA, da der organische Anteil in der Regel über dem Grenzwert für die Deponie liegt. Mit dem Kanton/KVA absprechen.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.