Unterlagsböden / Fliessestriche

Unterlagsböden / Fliessestriche

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Es gibt kaum bekannte Fälle, in welchen Asbestfasern als Zuschlagstoff für Unterlagsböden (auch "Fliessestriche" genannt) verwendet wurden. Daher werden Unterlagsböden i.A. nicht als asbestverdächtig betrachtet. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

  • In Gebäuden mit Spritzasbest können sich Reste von Spritzasbest unter den Unterlagsböden befinden (besonders entlang der Wände).
  • Holzzementböden können ebenfalls Asbest enthalten

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Keine Gefahr bei einer normalen Nutzung eines Gebäudes.

Mit Bearbeitung

Je nach Menge und Asbestkonzentration muss situativ abgeklärt werden, wie der Rückbau zu erfolgen hat.

Unterlagsböden in Gebäuden ohne Spritzasbest-Anwendungen müssen nicht systematisch auf Asbest untersucht werden (Ausnahme: Holzzement-Böden).

In Gebäuden, in welchen Spritzasbest zur Anwendung gekommen ist, sind Unterlagsböden zu beproben.

Beproben

Da sich Reste von Spritzasbest in der Regel unter einem Unterlagsboden finden (die Unterlagsböden wurden in der Regel nach der Spritzasbestapplikation eingebaut), ist ein oberflächliches Beproben des Unterlagsbodens nicht ausreichend. Es müssen Kernbohrungen durchgeführt oder der Unterlagsboden muss stellenweise bis auf den darunter liegenden Beton aufgespitzt werden. (Dabei PSA tragen + Quellabsaugung entsprechend Suva-Factsheet 33067 empfohlen). Es ist ausserdem empfohlen, pro Raum mehrere gezielte Bohrungen (z.B. in der Nähe von gespritzten Stützen oder unter gespritzten Trägern) durchzuführen, da die Spritzasbest-Reste meist heterogen vorliegen.

Im Rahmen der Beprobung ist eine genaue visuelle Beurteilung vorzunehmen: Oft sind an der Grenze zwischen Unterlagsboden und Beton ganze Faserbüschel sichtbar.

Das Labor muss darüber informiert werden, dass sich Asbest nur auf der Unterseite des Unterlagsboden befinden kann.

Eine individuelle Gefahrenanalyse muss durchgeführt werden. Je nach Menge und Gehalt von Asbest können die Arbeiten von einem instruierten Handwerker (oranger Bereich) ausgeführt werden, oder es muss eine Suva-anerkannte Sanierungsfirma beigezogen werden.

Wird gleichzeitig an Decken, Wänden oder der tragenden Stahlkonstruktion Spritzasbest saniert, wird empfohlen, den mit Asbest kontaminierten Ungerlagsboden in der gleichen Unterdruckzone zu entfernen.

Bruchstücke mit geringem Asbest-Gehalt (Asbestfasern von blossem Auge nicht sichtbar): Deponie Typ B

Staub und Bruchstücke mit hohem Asbest-Gehalt (Faserbüschel von blossem Auge sichtbar): Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019