Polludoc-Newsletter September 2024
Suva-Vorgaben Teerhaltige MaterialienWie Sie vermutlich mitbekommen haben, hat die Suva gegen Ende des letzten Jahres das Factsheet 33106 zur Sanierung von PAK-haltigen Materialien publiziert. Polludoc begrüsst das Dokument der Suva und hat dieses mit der Herausgeberin eingehend besprochen. Einige praxisrelevante Fragen werden im Suva-Factsheet jedoch nicht geklärt. So fehlt z.B. eine Angabe, ab welchem PAK-Gehalt das Suva-Factsheet anzuwenden ist, wieviele Quadratmeter noch als «kleinflächig» gelten oder in welchem Fall Erleichterungen bei den Sicherheitsmassnahmen möglich sind. Polludoc hat daher in den entsprechenden Polludoc-PAK-Factsheets einige ergänzende Regelungen zu diesen Themen vorgeschlagen (siehe z.B. das Factsheet «Brennbare PAK-haltige Abfälle»). Die entsprechenden Zusatzangaben von Polludoc sind noch provisorisch und werden durch Polludoc noch offiziell vernehmlasst. |
Suva-Vorgaben zu PCBSeit April, resp. Juli 2024 sind die beiden Suva-Factsheets 33111 und 33112 zu PCB-haltigen Fugendichtungsmassen und Anstrichen publiziert. Diese Dokumente sind auf Polludoc bereits verlinkt. Eine Integration der neuen Vorgaben in den entsprechenden Polludoc-Text und zusätzliche Praxishinweise folgen in den kommenden Monaten. |
Verdünnungsrechnung PCBViele Diagnostiker:innen kämpfen in der Praxis (und an der Nationalen Prüfung) mit der Hochrechnung von PCB-Belastungen im beprobten Anstrich auf das gesamte Bauteil (z.B. die Betonbodenplatte). Als Hilfestellung ist daher im Factsheet «PCB in Anstrichen und Beschichtungen» neu im Kapitel «Sanierung/Entfernung» ein Beispiel zur Berechnung des PCB-Gehalts eines Bauteils (Verdünnungsrechnung) hinterlegt. |
LVA-Codes PCBBzgl. Entsorgung von PCB-haltigen Fugendichtungsmassen sind die LVA-Codes neu wie folgt auf Polludoc aufgeführt:
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PAK-haltiger AusbauasphaltZur Probenahme von Ausbauasphalt liegen die folgenden offiziellen Dokumente mit unterschiedlichen Angaben vor:
Polludoc hat sich dazu entschlossen, die Angaben aus dem neueren Dokument als Stand der Technik zu verwenden (im Wissen, dass zwischen den beiden Dokumenten zurzeit eine Diskrepanz besteht). Sprich ab 30 m3 ist eine Analyse nötig, bis 30 m3 genügt der PAK-Marker-Spray für die Klassierung im Hinblick auf die Entsorgung. Eine eigentliche Bagatellgrenze (ohne Analyse / ohne PAK-Marker) gibt es demnach für eine Entsorgung nicht mehr. Die entsprechenden Angaben wurden auf Polludoc im Factsheet angepasst. Zudem wurden weitere Inhalte aus dem Dokument «Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien» in Polludoc aufgenommen, welche bis anhin nicht aufgeführt waren. |
Gewebe, Schnüre, Kissen, reiner AsbestDie Einträge auf Polludoc bzgl. Sanierung/Entfernung von Asbestschnüren wurden wie folgt präzisiert:
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Checkliste DiagnostikberichteIn Zusammenarbeit mit der Polludoc-Steuerungsgruppe wurde eine Checkliste erarbeitet, welche insbesondere der Baubewilligungsbehörde als Hilfsmittel zur Kontrolle von Diagnostikberichten dienen soll. Die Checkliste erlaubt ohne vertiefte Fachkenntnisse die Vollständigkeit und Professionalität eines Gebäudecheckberichts zu prüfen. Für die Gutachter:innen dient die Checkliste ebenfalls als Hilfsmittel, um Ihre Berichte entsprechende zu überprüfen und zu verbessern. Die entsprechende Checkliste findet sich zum Download auf Polludoc unter „News“. Eine Überarbeitung der Struktur der Homepage für die Ablage von entsprechenden allgemeinen Dokumenten ist geplant. |
Stand der Technik Asbest-EntsorgungDie Vernehmlassung zum BAFU-Bericht «Stand der Technik für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien» ergab zahlreiche Feedbacks von Diagnostiker:innen und Behörden. Die entsprechenden Inputs wurden ausgewertet und wo sinnvoll in den Bericht eingearbeitet. Der Bericht befindet sich zurzeit in der Schlussredaktion beim BAFU und soll noch im 2024 publiziert werden. Anschliessend erfolgt die Integration in Polludoc. |
Nationale PrüfungDie Nationale Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker:innen besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, 10 offenen Fragen und 2 Fallbeispielen. Bei der Lösung der umfangreichen Fallbeispielen ergaben sich oft Folgefehler. An der letzten Prüfungskommissionssitzung wurde daher beschlossen, dass die Prüfung neu nicht mehr systematisch 2 Fallbeispiele à je 20 Punkte, sondern 4 kürzere Fallbeispiele à je 10 Punkte oder 2 Fallbeispiele à je 10 Punkte und 1 Fallbeispiel à 20 Punkte enthalten wird. Die totale Gewichtung der Fallbeispiele (40 Punkte) wird nicht geändert. Die neue Regelung kommt ab der Prüfung Oktober 2024 zur Anwendung. |
AusblickIn den kommenden Monaten sind von Seiten Polludoc folgende Arbeiten geplant:
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