Glossar

Asbestverdächtiges Material: Als asbestverdächtige Materialien werden diejenigen Materialien bezeichnet, welche gemäss heutigem Stand der Technik im Rahmen einer Schadstoffuntersuchung zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Materialien sind im Factsheet im ersten Satz als «asbestverdächtiges Material» ausgewiesen.

Nicht asbestverdächtiges Material: Nicht asbestverdächtige Materialien beinhalten diejenigen Baustoffe, welche gemäss heutigem Stand der Kenntnis nicht resp. nur bei konkreten Hinweisen zu untersuchen sind. Die entsprechenden Materialien sind im Factsheet im ersten Satz als «nicht asbestverdächtiges Material» ausgewiesen.

Grüner Bereich: Keine unmittelbare Gefährdung. Es ist keine resp. eine sehr geringe Faserfreisetzung zu erwarten. Die Arbeiten können ohne Bedenken mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden.

Oranger Bereich: Erhöhte Gefährdung. Es ist mit einer erhöhten Faserfreisetzung zu rechnen. Die Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn entsprechende Schutzmassnahmen getroffen wurden. Die Arbeiten sind von Arbeitnehmenden auszuführen, die vorgängig dafür gezielt instruiert wurden. Bei allen Arbeiten müssen die Arbeitsbereiche für Dritte abgesperrt und nach Abschluss der Arbeiten gereinigt werden.

Roter Bereich: Grosse Gefährdung. Eine sehr hohe Faserfreisetzung ist zu erwarten. Solche Arbeiten sind zu unterlassen. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen an gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.