Kork-Bitumen-Isolationen / Teerkork und Rohrisolationen mit Bitumen
Kork-Bitumen-Isolationen / Teerkork und Rohrisolationen mit Bitumen
Bei Isolationen mit Teer oder Bitumen handelt es sich z.B. um folgende Anwendungen:
- Bitumen- / Teer-Kork: Platten oder Schalen aus Kork-Bitumen/Teer-Mischung
- Bitumen/Teeranstrich auf (oder unter) Rohrisolation.
Angaben zu bitumen- bzw. teerhaltige Anstrichen, Abdichtungen und Kleber werden finden sich hier. Angaben zu Mörtel auf Rohrisolationen hier.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Bindungsart Asbest: Festgebunden.
Keine Gefährdung, auch wenn die Bitumen- oder Teerschicht beschädigt ist.
Mit Bearbeitung
Es liegen uns keine ausreichenden Messdaten vor, um die Gefährdung bei Umbau / Rückbau beurteilen zu können. Aufgrund der geringen Freisetzung bei der Bearbeitung von bituminösen Anstrichen kann in Analogie davon ausgegangen werden, dass auch bei der Bearbeitung von Teer- bzw. Bitumen-Kork keine grossen Mengen an lungengängigen Asbestfasern freigesetzt werden.
Diagnostik
Teerkork bzw. Bitumen-Kork-Isolationen sind zu beproben, ausser bei kleinen Mengen (weniger als 1 m2).
Sanierung/Entfernung
Gemäss Suva-Factsheet 33074 können die Arbeiten von einem instruierten Handwerker ausgeführt werden. Der Raum ist abzutrennen und FFP3-Masken, sowie Schutzanzüge sind notwendig. Der Raum muss gut durchlüftet werden. Ein Unterdruck wird aber nicht verlangt.
Hinweis: Teerhaltige Materialien können hohe PAK-Gehalte aufweisen. Dies ist bei der Bearbeitung und Entsorgung ebenfalls zu beachten.
Entsorgung
Allgemein: Entsorgung in einer KVA unter korrekter Deklaration in Rücksprache mit der KVA ist möglich.
Hinweis: Dieser Entsorgungsweg ist eigentlich nicht gesetzeskonform, da keine asbesthaltigen Abfälle in die KVA gebracht werden dürfen.
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.
Bemerkungen
Teer und Bitumen sind optisch sehr ähnlich und wurden zu gleichen Zwecken eingesetzt (früher Teer, heute Bitumen). Oft werden die Begriffe auch synonym verwendet. Teer unterscheidet sich in der Herstellung und chemischen Zusammensetzung jedoch deutlich von Bitumen. Bitumen wird aus Erdöl gewonnen. Teer aus Braun- und Steinkohle. Bitumen enthält, im Gegensatz zu Teer, nur geringe PAK-Gehalte. Bitumen weist auch keinen typischen «Teergeruch» auf. Bei der Bearbeitung und Entsorgung von Teer-haltigen Materialien ist daher neben der Gefährdung durch Asbest auch die Gefährdung durch PAK (z.B. durch Freisetzung infolge Hitzeeinwirkung) zu beachten. Ebenso ist der PAK-Gehalt bei der Entsorgung zu beachten.