Mehrschichtige Boden- und Wandbeläge / Cushion-Vinyl

Mehrschichtige Boden- und Wandbeläge / Cushion-Vinyl

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Neben den einschichtigen Belägen gibt es mehrschichtige Beläge. Diese wurden insbesondere als Bodenbeläge oder Wandverkleidung in Nasszellen und Küchen verwendet.

In diesen Bodenbelägen kann eine 0.5 – 1 mm dicke Schicht (in der Regel die unterste, kartonartige Schicht) schwach gebundenen Asbest in hoher Konzentration (meist 40-80 %, meist Chrysotil) enthalten. Visuell sieht diese Schicht ähnlich aus wie Asbest-Karton (Asbestpappe). Seltener sind PVC-Beläge mit Korkrücken mit Amphibolasbest.

Diese Beläge wurden vorwiegend in Bahnen (meist 2-4 m breit) verlegt. Oft handelt es sich um Beläge mit einem Relief zur Imitation von Fliesen ("Florentiner"-Muster, siehe Photos unten).

Entsprechende PVC-Belagsbahnen wurden oft als "Cushion-Vinyl" bezeichnet. Hersteller waren u.a. die Firmen Forbo und Armstrong. Asbesthaltig waren solche Beläge vermutlich ab 1965 bis 1982.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden

Mässige bis erhebliche Gefährdung: Falls nur sehr lokale Beschädigungen: Als vorübergehende Massnahme kann die beschädigte Stelle abgeklebt werden. Grössere Beschädigungen sind zu sanieren.

Keine Gefährdung wenn unbeschädigt.

Präventive Empfehlung (freiwillig, ohne rechtliche Verbindlichkeit): Es wird empfohlen, auch unbeschädigte Beläge innerhalb weniger Jahre fachgerecht zu entfernen. Die Hauptgefahr besteht darin, dass der Belag beschädigt wird (z.B. durch Wasserschäden) oder gar unsachgemäss entfernt wird.

Mit Bearbeitung

Hohe Gefährdung beim Bearbeiten bzw. Entfernen des Belags: Insbesondere wenn der Bodenbelag verklebt ist, führt das Herausreissen zu einer sehr hohen Faserfreisetzung. Ausserdem müssen zur vollständigen Entfernung verklebte Reste des Belags herausgeschliffen werden. Auch dabei kommt es zu einer sehr hohen Faserfreisetzung.

Das Material ist immer zu beproben. Bei visuell gleichen Materialien reicht eine Probe, auch bei grossen Flächen.

Beproben

Beim Beproben wird eine Quellabsaugung empfohlen (z.B. gemäss Suva-Factsheet 33067 für das Bohren in asbesthaltige Beläge).

Die SUVA unterscheidet:

  • Entfernen: Allgemein: Suva-anerkannte Sanierungsfirma notwendig: Dabei sind zwei verschiedene Vorgehen möglich:
    • Gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Kap. 7.
    • Mit erleichterten Massnahmen (1-Kammer-Schleuse) gemäss Suva-Factsheet 33050 wenn die Arbeiten in einem Arbeitsgang abgeschlossen werden können.
  • Bohren: Müssen einzelne Löcher gebohrt werden, etwa für Befestigungen, gemäss Suva-Merkblatt 84053 bzw  Suva-Factsheet 33067: Handwerker mit persönlicher Schutzausrüstung (FFP3-Maske, Einweg-Schutzanzug), Quellabsaugung und Abgrenzung der Arbeitszone.

Deponie Typ E.

Aufgrund des hohen organischen Gehalts der Kunststoff-Beläge ist die Entsorgung in eine Deponie Typ E eigentlich nicht VVEA-konform. Beim BAFU wird daher z.Z. eine Entsorgung via KVA geprüft. Ein abschliessender Entscheid über den zulässigen Entsorgungsweg seitens BAFU ist ausstehend).

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019