Brandabschottungen

Brandabschottungen

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Neben Brandabschottungen aus Asbest-Gewebe und Asbestkissen (auch mit losem Asbest gefüllte Asbestkissen) gibt es Brandabschottungen aus Gips-ähnlichen, kittartigen oder geschäumten und gespritzten Materialien, die ebenfalls Asbest in hohen Konzentrationen enthalten können. Auch sind Brandabschottungen aus einer (von Hand aufgetragenen) Mischung von losem Asbest mit Zement bekannt (Asbestanteil 40-60%).

Da Brandabschottungen aufgrund geänderter Vorschriften oft erneuert wurden, ist es durchaus möglich, dass eine ältere Brandabschottung durch eine neuere ersetzt wurde. Ob dabei die alte, asbesthaltige Brandabschottung sauber entfernt wurde, ist in der Regel unklar.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Ist abhängig vom Material und Zustand. Kann schwachgebunden sein und daher eine gewisse Gefahr auch bei einer normalen Nutzung darstellen.

Mit Bearbeitung

Die Faserfreisetzung und somit die Gefahr bei Bearbeitung kann erheblich bis gross sein.

Brandabschottungen sind grundsätzlich zu untersuchen, es sei denn, sie wurden mit Sicherheit erst nach 1991 eingebaut.

Auch wenn die Brandabschottungen neu sind, muss kontrolliert werden, ob sich hinter einer neuen Brandabschottung noch Reste einer alten befinden.

Wichtig: In Gebäuden, die noch genutzt werden, darf eine Brandabschottung in der Regel nicht beschädigt werden. Kann eine Brandabschottung nicht untersucht werden, so ist sie im Bericht für eine spätere Untersuchung vorzumerken ("asbesthaltig mangels Nachweis").

Bei schwachgebundenen Materialien müssen die Arbeiten von einer Suva-anerkannten Sanierungsfirma ausgeführt werden.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

1 Mai 2019