Antidröhnbeschichtung unter Lavabos, Badewannen, Duschen und in Metall-Fassadenelementen

Antidröhnbeschichtung unter Lavabos, Badewannen, Duschen und in Metall-Fassadenelementen

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Zur Lärmdämmung/Dröhnschutz (auch Antidröhnbelag genannt) wurden Lavabos/Spülbecken, Badewannen und Duschen aus (emailliertem) Chromstahl, ev. auch Metall-Fassadenelemente und Aufzüge mit einem Verputz oder Anstrich (Antidröhnbelag) oder mit Bitumen-Platten versehen. Dieser Beschichtungen (bitumenbasiert oder kunstharz-/putzähnlich) können Asbest enthalten.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden

In der Regel handelt es sich um sehr harte und feste Verputze/Beläge. Daher kann bei einer normalen Nutzung davon ausgegangen werden, dass keine Gefahr besteht (sehr geringes Faserfreisetzungspotential).

Mit Bearbeitung

Bei einem Abbruch/Umbau können die Lavabos, Wannen etc. meist ohne Probleme als Ganzes am Stück (inkl. Antidröhnbelag) entfernt werden. Die Faserfreisetzung und die Gesundheitsgefährdung bei einer solchen Demontage am Stück ist gering und es kann auf einen Gesundheitsschutz verzichtet werden.

Elemente in schlechtem Zustand ev. vor Demontage in Plastikfolien einpacken oder mit Restfaserbindemittel einsprayen.

Das eigentliche Entfernen (Abschleifen) dieser Verputze/Beläge vom Lavabo / von der Wanne etc, führt zu einer hohen Faserfreisetzung (Roter Bereich).

Einzelne Elemente sind nicht zu erfassen.

Handelt es sich um mehrere Elemente des gleichen Typs, sind diese zu erfassen (entweder als "asbesthaltig gemäss Experte" oder Beproben und Einstufung auf Grund der Laborresultate).

Bei Badewannen/Duschen ist der Antidröhnbelag im Rahmen einer Expertise oft nicht zugänglich. Da es sich aber in der Regel um sehr geringe Mengen handelt und davon kaum eine Gefahr ausgeht, werden sie in der Regel nicht beprobt und auch nicht im Bericht aufgeführt.

Beproben

Der Aufwand für eine Beprobung/Analyse ist im Vergleich zum finanziellen Aufwand für eine korrekte Entsorgung als "asbesthaltig" in der Regel gross. Daher lohnt sich das Beproben bei einzelnen Elementen nicht.

Bei vielen baugleichen Elementen reicht eine einzelne Proben.

Demontage im Gebäude: Ohne Gesundheitsschutz ausser wenn in schlechtem Zustand.

Wird ein Antidröhnbelag abgeschliffen, müssen die Arbeiten von einer Suva-anerkannten Sanierungsfirma in einer externen stationären Zone oder in einer Sanierungszone vor Ort ausgeführt werden. (Bitumen-Elemente im Orangen Bereich).

Im Moment ist nicht klar geregelt, wie mit diesen Elementen bei der Entsorgung umzugehen ist. Einige Sanierer schleifen den Belag ab und bringen das saubere Metall ins Recycling (kostenintensiv). Andere bringen die Chromstahl-Lavabos und Badewannen inkl. Antidröhnbeschichtung direkt zu einer Schmelzerei, die asbesthaltige Abfälle entgegen nimmt.

Das Entsorgen in einer Deponie ohne vorherige Behandlung ist nicht erlaubt.

Wird der Belag abgeschliffen, so muss das Schleifgut in einer Deponie Typ E entsorgt werden.

Bitumenbasierte Materialien dürfen ev. in einer KVA entsorgt werden (mit KVA/Kanton abklären). Siehe Details hier.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019