Bremsbeläge / Kupplungsbeläge mit Asbest

Bremsbeläge / Kupplungsbeläge mit Asbest

Stand der Technik

Brems- und Kupplungsbeläge waren früher systematisch asbesthaltig. Da solche Beläge auf Grund der Abnutzung regelmässig ersetzt werden, findet man heute nur noch sehr selten Bremsbeläge mit Asbest.

Die einzige Ausnahme sind Lifte, Rolltreppen und Krananlagen in welchen die Bremsbeläge nicht zum Bremsen verwendet werden (elektrische Bremsung), sondern nur zum Blockieren und als Notbremse. In diesem Fall ist die Abnutzung gering.

Die vorliegenden Angaben beziehen sich nicht auf Brems-/Kupplungsbeläge von Fahrzeugen. Spezifische Anweisungen dazu gibt es in der Schweiz nicht. In der USA wurden Empfehlungen publiziert.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: fest gebunden.

Keine Gefahr wenn kein Abrieb stattgefunden hat.

In Räumen, die früher wegen Abrieb exponiert waren, kann der Staub noch Asbestfasern enthalten. Da solche Bremsbeläge aber wahrscheinlich schon vor langer Zeit ersetzt wurden, geht man von einer geringen Restbelastung aus und verzichtet im Allgemeinen auf Analysen/Messungen der Fasern in der Luft sowie Reinigungsarbeiten.

Mit Bearbeitung

Keine Gefahr wenn Bremsbeläge ganz demontiert werden (oranger Bereich in Analogie zu Suva-Factsheet 33031).

Mögliche Gefährdung, wenn Bremsbeläge mit Asbest nachwievor in Gebrauch sind (Lifte, Rolltreppen und Krananlagen).

Die Bremsbeläge sind im Rahmen eines Gebäudechecks als asbestverdächtig aufzunehmen.

Beproben

In der Regel werden Bremsbeläge in genutzten Objekten nicht beprobt, da dadurch die Funktionstüchtigkeit eingeschränkt werden kann. Zudem besteht bei der Probenahme eine Gefährdung bzgl. bewegenden Teilen und Elektrizität. Es wird deshalb davon abgeraten Liftmotoren, die in Betrieb sind, zu berühren.

Eine Sanierung kann erst nach Ausserbetriebnahme des entsprechenden Motors erfolgen. Die Bremsbeläge können analog zu Suva-Factsheet 33031 (oranger Bereich) durch instruierte Baufachleute entfernt werden.

Da oftmals nicht klar ist, ob während der Nutzungszeit Abrieb von den entsprechenden Bremsbelägen stattgefunden hat, ist standardmässig davon auszugehen, dass asbesthaltiger Abrieb (Staub) im Umfeld der Beläge vorhanden ist. Daher ist in jedem Fall eine Nachreinigung des Liftmotorenraums (insbesondere Liegestäube) mit Asbestsauger auszuführen.

Ausnahme: Kantone der Romandie: Gemäss der Interkantonalen Vollzugshilfe der Kantone Fr, Ge, Ju, VD, VS müssen Bremsbeläge von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer ausgebaut werden.

Asbesthaltige Bremsbeläge

Abfallcode

  • 17 06 98 nk

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ B

Verpackung

  • Einfach verpackt (Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Die asbesthaltigen Bremsbeläge sind vom Rest der Anlage zu trennen.

Asbesthaltiger Staub

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungsweg

  • Deponie Typ E

Verpackung

  • Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Keine

Allgemeine Bemerkung

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
26 März 2020