Monoblock (Lüftungsanlage)

Monoblock (Lüftungsanlage)

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In Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden die verschiedenen Komponenten der Luftaufbereitung wie Filter, Wärmerückgewinnung, Ventilator, Luft­erhitzer etc. meistens in einer zentralen Baueinheit zusammengefasst. Bei grossen Anlagen wird diese zentrale Einheit als Monobloc (oder "Monoblock"), bei Kleinlüftungen als Kompaktlüftungsgerät bezeichnet.  Das Innere von Monoblocs kann zum Schallschutz mit einer Isolations-Platte oder einem Isolationsbelag versehen worden sein. In älteren Anlagen (meist aussen mit einer hellgrauen Farbe oder aus Metall/Blech) können dazu asbesthaltige Materialien (Bromasbest oder asbesthaltige Leichtbauplatten eingesetzt worden sein.

Wenn es sich bei der Isolation um Glas- oder Steinwolle handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sie KEIN Asbest enthalten. Der Kleber solcher Isolationen kann jedoch Asbest enthalten.

Neben der Isolation im Monobloc können in Lüftungsanlagen auch andere asbesthaltige Materialien vorkommen wie etwa asbesthaltige Gewebe (Kompensatorgewebe), Dichtungen (oft bituminös oder wie Fensterkitt), Leichtbauplatten oder Brandschutzklappen. Zudem wurde auch Spritzasbest in Lüftungssystemen eingesetzt, insbesondere aus akustischen Gründen (z. B. in Dolmetscherkabinen, Radiostudios, Tonhallen, etc).

 

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: In der Regel schwachgebunden.

Da sich die die Beläge oder Innenauskleidungen (Platten) direkt im Lüftungssystem befinden, kann die Gefahr bereits bei einer normalen Nutzung erheblich sein (insbesondere bei beschädigten Isolationen). Anlagen mit Asbest sollten daher dringend saniert werden (Dringlichkeitsstufe I).

Mit Bearbeitung

Erhebliche Gefahr (roter Bereich).

Die Beläge sind sowohl bei einer Diagnose "Normale Nutzung" (Screening) als auch bei einer Diagnose vor Abbruch/Umbau (Gebäude-Check) zu beproben.

Beproben

Eine Probe pro Anlage. Bei baugleichen Anlagen kann die Anzahl Proben reduziert werden.

Achtung: Bevor eine Anlage geöffnet wird, sollte diese ausser Betrieb gesetzt werden.

Alternativ kann die Herstellerfirma angefragt werden, ob ein bestimmter Gerätetyp Asbest enthält oder nicht. Grundsätzlich sollte ein Gerät aber nur dann als "asbestfrei" bezeichnet werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, oder wenn eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde. 

Suva-anerkannte Sanierungsfirma. Unter Umständen  kann die Anlage vor Ort eingepackt oder ganz demontiert und dann einer Sanierungsfirma zur Materialtrennung übergeben werden.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019