Lüftungsanlagen / Monoblocs

Lüftungsanlagen / Monoblocs

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Das innere von Lüftungsanlagen (Monoblocs) kann zum Schallschutz mit einer Gips-Platte oder mit andern asbesthaltigen Materialien versehen werden.

Wenn es sich um Glas- oder Steinwolle handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sie KEIN Asbest enthalten.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Wenn ich schlechtem Zustand: Schwachgebunden.

Wenn die Beläge in schlechtem Zustand sind, kann die Gefahr bereits bei einer normalen Nutzung erheblich sein. Anlagen mit Asbest sollten rasch ausser Betrieb gesetzt werden.

Mit Bearbeitung

Erhebliche Gefahr (roter Bereich).

Die Beläge sind sowohl bei einer Diagnose "Normale Nutzung" (Screening) als auch bei einer Diagnose vor Abbruch/Umbau (Gebäude-Check) zu beproben.

Beproben

Im Prinzip 1 Probe pro Anlage. Bei baugleichen Anlagen kann die Anzahl Proben reduziert werden.

Achtung: Bevor die Anlagen geöffnet werden, sind diese ausser Betrieb zu setzen.

Alternativ kann die Herstellerfirma angefragt werden, ob ein bestimmter Gerätetyp Asbest enthält oder nicht. Grundsätzlich sollte ein Gerät aber nur dann als "asbestfrei" bezeichnet werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, oder wenn eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde. 

Sanierungsfirma. Ev. Anlage vor Ort einpacken/ganz demontiert, dann einer Sanierungsfirma zur Demontage übergeben.

Deponie Typ E.

Neben dem Belag im Monobloc, können in Belüftungsanlagen auch andere Materialien vorkommen, etwa asbesthaltige Gewebe, Leichtbauplatten oder Brandschutzklappen.

Fotos
16 Dez. 2017