Anstriche / Lacke

Anstriche / Lacke

Überholte Version. Überprüfen Sie www.polludoc.ch für den aktuellen Stand der Technik.

Über den Umfang von Asbesteinsatz bei Anstrichen und Lacken liegen ausser bei Korrosionsschutzanstrichen (bei welchen Asbest manchmal enthalten ist) und bei Teer- bzw. Bitumenanstrichen (vgl. separates Faktenblatt) kaum Daten vor. Der Kenntnisstand ist zur Zeit zu gering um gezielt dort Proben zu entnehmen, wo mit asbesthaltigen Anstrichen und Lacken zu rechnen ist.

Anstriche (mit Ausnahme von Bitumenanstrichen) und Lacke gelten daher gemäss heutigem Stand der Technik nicht standardmässig als asbestverdächtiges Material und müssen ohne konkreten Hinweis auf Asbest nicht untersucht werden. Weitere Abklärungen zu diesem Thema laufen..

An dieser Stelle wird der aktuelle Wissensstand kurz zusammengefasst:

Asbest wurde öfter in Anstrichen von Rohrleitungen bei Industrieanlagen, aber auch in der Haustechnik eingesetzt. Insbesondere bei Lacken ist mit Asbestzusatz zu rechnen: Asbest hat die thixotrope Eigenschaft verbessert, die Farben ziehen sich dann selbst zu einer glatten Oberfläche zusammen. Betroffen sind lackierte Flächen, z.B. lackierte Holztüren, Rohrleitungen, sichtbare Stahlträger etc. Auch in Bleimennige auf alten Stahlflächen wurde schon Asbestzusatz ermittelt. Bei Dispersionsfarben erscheint ein Asbestzusatz eher nicht erforderlich, um die Eigenschaften zu verbessern. Daten dazu liegen jedoch nicht vor. (Quelle: Altbausanierung 11: Trocken, warm und dicht!, 27. Hanseatische Sanierungstage vom 3. bis 5. November 2016 im Osteseebad Heringsdorf/Usedom)

In anderen Artikel werden vor allem "Textured paints" (Anstriche mit Struktur) und "Popcorn-Decken-Anstriche" (ebenfalls ein strukturierter Anstrich) als asbesthaltig aufgeführt. Andere sind aber nicht explizit ausgeschlossen.

Vereinfacht kann festgehalten werden, dass gewisse Arten von Anstrichen resp. Lacken asbestverdächtig sind, jedoch nicht alle. Bzgl. Beprobung sind die Empfehlungen im Abschnitt Diagnostik zu beachten.Achtung: In Gebäuden mit Spritzasbest können Anstriche als Sekundärkontamination Asbest enthalten.

Sans intervention

Bindungsart Asbest: fest gebunden

Keine Gefährdung der Gesundheit so lange die Anstriche / Lacke in gutem Zustand vorliegen. Messungen haben ergeben, dass selbst unter physischem Einfluss (etwa in Turnhallen, Spitälern) und bei lokaler Beschädigung keine messbaren Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden.

 

En cas de travaux

Bei der Entfernung von asbesthaltigen Anstrichen / Lacken ist mit einer hohen Asbestfaserfreisetzung zu rechnen (roter Bereich).

Sollen einzelne Löcher durch asbesthaltige Anstriche / Lacke gebohrt werden, so kann dies durch einen instruierten Baufachmann in Analogie zum Suva-Factsheet 33067 erfolgen.

Empfehlung zur Zeit (Datenlage noch zu gering für eine definitive Vorgabe, Abklärungen laufen):

  • Korrosionsschutzfarben: Beproben und analysieren (Asbest, ggf. PCB, PAK und Schwermetalle).
  • Falls Farben auf Verputz: Farbe zusammen mit Verputz beproben und untersuchen lassen (in einem zweiten Schritt ev. Schichtanalyse).
  • Wenn Hinweise auf Asbest in der Farbe (z.B. wenn bekannt ist, dass es sich um einen speziellen Brandschutzanstrich handelt): Beproben und analysieren
  • Bitumen/Teeranstriche: vgl. separates Faktenblatt
  • Für alle andere Farben: z.Z. keine Empfehlungen (vgl. Einführung).

Vorgehen gemäss Suva-Merkblatt 84052:

  • Überstreichen & Reinigung möglichst unterlassen
  • Abbeizen / Ablaugen durch instruierte Baufachleute (oranger Bereich)
  • Schleifen, Abkratzen oder Abfräsen von Anstrichen nur durch Suva-anerkannte Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7 (roter Bereich)

Abhängig vom Schadstoff (Asbest, PCB, …), Schadstoffgehalt und der Materialart des Abfalls.

Gewisse Anstriche können auch PCB, PAK und/oder Schwermetalle enthalten. Bei Materialien, die sowohl PCB, PAK, Schwermetalle als auch Asbest enthalten, muss die Sanierung und insbesondere auch die Entsorgung mit der Suva und den lokalen Behörden abgeklärt werden.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

16 Apr. 2020