Anstriche

Anstriche

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Anstriche (mit Ausnahme von Bitumenanstrichen) gelten gemäss heutigem Stand der Technik nicht als asbestverdächtiges Material und müssen ohne konkreten Hinweis nicht untersucht werden. Weitere Abklärungen zu diesem Thema laufen. Im Folgenden wird der aktuelle Wissenstand wiedergeben.

Über den Umfang von Asbesteinsatz bei Farben und Anstrichen liegen ausser bei Korrosionsschutzanstrichen (bei welchen Asbest regelmässig enthalten ist) und bei Teer- bzw. Bitumenanstrichen (vgl. separates Faktenblatt) kaum Daten vor. Der Kenntnisstand ist zur Zeit zu gering um gezielt dort Proben zu entnehmen, wo mit asbesthaltigen Farben und Lacken zu rechnen ist. An dieser Stelle wird der aktuelle Wissensstand kurz zusammengefasst:

Asbest wurde öfter in Anstrichen von Rohrleitungen bei Industrieanlagen, aber auch in der Haustechnik eingesetzt. Insbesondere bei Lacken ist mit Asbestzusatz zu rechnen: Asbest hat die thixotrope Eigenschaft verbessert, die Farben ziehen sich dann selbst zu einer glatten Oberfläche zusammen. Betroffen sind lackierte Flächen, z.B. lackierte Holztüren, Rohrleitungen, sichtbare Stahlträger etc. Auch in Bleimennige auf alten Stahlflächen wurde schon Asbestzusatz ermittelt. Bei Dispersionsfarben erscheint ein Asbestzusatz eher nicht erforderlich, um die Eigenschaften zu verbessern. Daten dazu liegen jedoch nicht vor. (Quelle: Altbausanierung 11: Trocken, warm und dicht!, 27. Hanseatische Sanierungstage vom 3. bis 5. November 2016 im Osteseebad Heringsdorf/Usedom)

In anderen Artikel werden vor allem "Textured paints" (Anstriche mit Struktur) und "Popcorn-Decken-Anstriche" (ebenfalls ein strukturierter Anstrich) als asbesthaltig aufgeführt. Andere sind aber nicht explizit ausgeschlossen.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: festgebunden.

Keine Gefährdung der Gesundheit so lange in gutem Zustand. Messungen

haben ergeben, dass selbst unter physischem Einfluss (etwa in Turnhallen, Spitälern) und bei lokaler Beschädigung keine messbaren Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden.

 

Mit Bearbeitung

Bei kleinen Arbeiten (Bohren in den Anstrich) wird von einer geringen Faserfreisetzung ausgegangen (oranger Bereich, einige 100 bis einige 1000 LAF/m3).

Beim Abspitzen oder Schleifen einer asbesthaltigen Farbe ist mit einer hohen Asbestfaserfreisetzung zu rechnen (roter Bereich).

 

Empfehlung zur Zeit:

  • Korrosionsschutzfarben: Beproben und analysieren (Asbest und weitere Schadstoffe).
  • Falls Farben auf Verputz: Farbe zusammen mit Verputz beproben und untersuchen lassen (in einem zweiten Schritt ev. Schichtanalyse).
  • Wenn Hinweise auf Asbest (z.B. wenn bekannt dass Brandschutzanstrich): Beproben und analysieren
  • Bitumen/Teeranstriche: vgl. separates Faktenblatt
  • Für alle andere Farben: z.Z. keine Empfehlungen (vgl. Einführung).

Vorgehen gemäss SUVA Merkblatt 84052:

  • Überstreichen: Möglichst unterlassen
  • Abbeizen, Ablaugen, Bohren einzelner Löcher: Oranger Bereich
  • Schleifen, Abkratzen: Roter Bereich. Suva-anerkannte Sanierungsfirma gemäss EKAS Richtlinie 6503, Kap 7.

Staub: Deponie Typ E gemäss SUVA Factsheet 33065.

Bruchstücke von Mauerwerk: Deponie Typ B gemäss SUVA Factsheet 33064 (kantonale Ausnahmen möglich). In der Romandie Deponie Typ E.

Beim Ablaugen/Beizen: Vom verwendeten Produkt abhängig / zur Zeit nicht geklärt.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

In Gebäuden mit Spritzasbest können Anstriche als Sekundärkontamination Asbest enthalten.

Gewisse Anstriche können auch PCB und Schwermetalle enthalten. Bei Materialien, die sowohl PCB, Schwermetalle als auch Asbest enthalten, muss die Sanierung und insbesondere auch die Entsorgung mit der Suva und den lokalen Behörden abgeklärt werden.

4 März 2020