Holzschutzmittel (PCP, Lindan etc.)

Holzschutzmittel (PCP, Lindan etc.)

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Holzschutzmittel (HSM) wurden primär im Konstruktionsholz von Dachstühlen (präventiv und bei Befall mit Holzschädlingen) sowie in weiteren Konstruktionshölzern in Wohnbauten (Fachwerk) sowie im Aussenbereich angewendet. In Lagerräumen, Gewerbebauten sowie in Scheunen und Ställen fanden oft grössere und umfangreichere Applikationen statt, daher können solche Hölzer sehr hohe Konzentrationen an HSM aufweisen.

Verwendet wurden primär die folgenden HSM: Pentachlorphenol (PCP), Hexachlorcyclohexan (HCH, Lindan), DDT, Chlorthalonil, Chlordan. Häufig wurde eine Kombination von Fungizid (z.B. PCP) und Insektizid (z.B. Lindan) eingesetzt. In sehr alten Häusern sind auch Belastungen mit quecksilber- und arsenhaltigen Holzschutzmitteln im Holz möglich. Oft wurden auch Teeröl oder Teerölpräparate (mit hohen PAK-Konzentrationen) zum Holzschutz eingesetzt. Die Verwendung fand v.a. in den 1950er- bis 1970er-Jahren statt. Ab 1980 kann davon ausgegangen werden, dass keine problematischen HSM mehr eingesetzt wurden.

Eine zuverlässige visuelle oder organoleptische (geruchsbasierte) Erkennung von HSM ist nicht möglich. Manchmal sind Axtspuren an befallenen Holzbalken (Test auf Befall) ein Hinweis für eine HSM Behandlung.

In der Schweiz gab es bisher keine expliziten Vorschriften/Richtlinien zur Bewertung des Risikos durch Holzschutzmittel bei der Nutzung oder zum Umgang mit Holzschutzmitteln beim Rückbau. Daher wird oft auf die deutsche PCP-Richtlinie verwiesen. Seit Mai 2018 liegt der Entwurf des Moduls Bauabfälle der BAFU-Vollzugshilfe vor, in welchem die Ermittlung und Entsorgung von Holz mit Holzschutzmitteln geregelt werden.

Ohne Bearbeitung

HSM können über drei Wege für den Menschen gesundheitsgefährdend werden:

  • Luft: Viele HSM sind schwerflüchtige organische Verbindungen. Diese emittieren in geringem Umfang auch gasförmig in die Umgebungsluft, wobei die Temperatur des Bauwerkes (z.B. erhöhte Temperatur durch Beleuchtung eines Balkens) und der Luft einen grossen Einfluss auf die Emissionen haben. Erreicht die Konzentration der HSM der Raumluft eine kritische Schwelle, kann sich der langfristige Aufenthalt in einem solchen Raum negativ auf die Gesundheit auswirken.

  • Staub: gasförmige Emissionen lagern sich gerne an Oberflächen von Staubpartikeln an. Zudem emittieren bei der Verwitterung der Holzoberflächen stark belastete Partikel in die Staubfraktion. Die Inhalation solcher mit HSM belasteten Staubpartikel kann sich wiederum negativ auf die Gesundheit auswirken.

  • Direkte Aufnahme: eine direkte Aufnahme ist insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern durch die Hand-zu-Mund-Exposition (z. B. bei für Kinder zugänglichen Stellen) gegeben.

Werden mittels Analyse einer Materialprobe (siehe Diagnostik unten) belastete Hölzer festgestellt und besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung während der normalen Nutzung, empfiehlt es sich, Luftmessungen. Damit ist eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden deutschen Richtwerten möglich.

Ein Gesundheitsproblem der Nutzer mit HSM wird oft nach einem Umbau von Dachgeschossen oder Industrie/Gewerberäumen zu Wohnungen, sowie nach energetischen Sanierungen an alten Holzhäusern festgestellt. Aufgrund der Isolation, dem verminderten Luftwechsel und der direkten Heizung werden mehrfach höhere Innenraum­konzentrationen erreicht, als vor dem Umbau. (siehe auch Info-Seite PCP auf Allum.de).

Werden mittels Analyse einer Materialprobe (siehe Diagnostik unten) belastete Hölzer festgestellt und besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung während der normalen Nutzung, empfiehlt es sich, Luftmessungen zur weiteren Abklärung durchzuführen. Damit ist eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden deutschen Richtwerten möglich.

 

Mit Bearbeitung

Bei Rückbau: geringe Gefährdung für Gesundheit und Umwelt.

Bei Strahlen, Schleifen: Hohe Gefährdung der Gesundheit der Ausführenden und späterer Nutzer (durch Stäube).

Eine zuverlässige visuelle oder organoleptische (geruchsbasierte) Erkennung von HSM ist nicht möglich. Hinweise sind ein allfälliges kristallines Ausblühen des HSM. Manchmal sind Axtspuren an befallenen Holzbalken (Test auf Befall) ein Hinweis für eine HSM Behandlung. Zur definitiven Bestimmung ob HSM vorhanden sind, ist daher eine entsprechende Probenahme und Analyse notwendig.

Bei Gebäuden, die nach 1980 gebaut wurden, kann davon ausgegangen werden, dass sie keine problematischen Holzschutzmittel enthalten.

Diagnostik vor Entsorgung via KVA: Gemäss Entwurf der BAFU-Vollzugshilfe zur Ermittlung von Schadstoffen in Bauabfällen ist keine Laboranalyse vorzunehmen, wenn die Entsorgung zwingend via Verbrennung in KVA oder Zementwerk erfolgt.

Diagnostik vor Entsorgung in Altholzfeuerung: Gemäss Entwurf der BAFU-Vollzugshilfe zur Ermittlung von Schadstoffen in Bauabfällen wird unterschieden zwischen Holzabfällen aus dem Innenbereich und Abfällen aus dem Aussenbereich und von Dachstöcken:

  • Bei Holzabfällen aus dem Innenbereich (ohne Dachstöcke) ist für eine Entsorgung in einer Altholzfeuerung keine Laboranalyse notwendig.
  • Bei Holzabfällen aus dem Aussenbereich und bei Dachstöcken ist für eine Entsorgung in einer Altholzfeuerung eine Analyse auf PCP, PCB, PAK und Schwermetalle notwendig.

Diagnostik vor Recycling: Soll das Holz im Recycling (stoffliche Verwertung) verwertet werden, ist eine Analyse auf HSM erforderlich (Analysen gemäss VeVA-Vollzugshilfe).

Diagnostik bei Umbau: Sind Baumassnahmen geplant, die dazu führen, dass verdächtige Holzkonstruktionen mit der Raumluft von regelmässig genutzten Räumen in direkter Verbindung stehen, ist eine Untersuchung auf HSM im Sinne einer Früherkennung potentieller Raumluftbelastungen empfohlen.

Beproben

Analyseumfang: Zur Feststellung ob HSM im Holz vorhanden sind, ist eine chemisch analytische Bestimmung unerlässlich. Vor einer stofflichen Verwertung sind Analysen gemäss VeVA-Vollzugshilfe durchzuführen. Vor einer Entsorgung in einer Altholzfeuerung sind Analysen auf PCP, PCB, PAK und Schwermetalle notwendig. Für die Analytik vor Umbauten gibt es in der Schweiz keine verbindlichen Vorgaben. Es werden mindestens Analysen auf PCP, Lindan und DDT empfohlen.

Entnahme einer geeigneten Probe: Oberste 2-3 mm Holz mit Stechbeitel abtragen, Mischprobe (ca. 5-20 Gramm) verschiedener gleicher Holzteile (Holzschutzmittel sind meist heterogen verteilt) in Alufolie oder Alubeutel verpacken.

Luftmessung: In der Schweiz gibt es keine expliziten Vorgaben dazu. Es kann nach der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCP-belasteter Baustoffe (oder Richtlinie der EGGBI) vorgegangen werden.

Aufgrund der temperaturabhängigen Luftbelastung lassen Messungen die zur heissen und kalten Jahreszeit d.h. Juni bis September und Dezember bis März durchgeführt werden, nur bedingt Rückschlüsse auf den Jahresmittelwert bzw. den Richtwert zu. Werden die Messungen im April /Mai oder im Oktober/November durchgeführt, liegt die Temperatur des Bauwerks/Innenraumes und damit auch die Luftbelastung durch HSM nahe am effektiven Jahresmittelwert.

In der Schweiz gab es bisher keine expliziten Vorschriften/Richtlinien zum Umgang mit Holzschutzmitteln. Daher wird oft auf die deutsche PCP-Richtlinie verwiesen. Seit Mai 2018 liegt der Entwurf des Moduls Bauabfälle der BAFU-Vollzugshilfe vor, in welchem die Ermittlung und Entsorgung von Holz mit Holzschutzmitteln geregelt werden. Vorgaben zu einer Sanierung vor Ort existieren aber keine.

Abdichtung: Belastete Hölzer sind soweit möglich aus Wohnbereichen zu entfernen. Ist dies nicht möglich, gibt es die Möglichkeit mit Sperranstrichen, sorptiven Materialien (A-Kohle) und geeigneten Sperrschichten (z.B. alukaschierte Folie) die Belastung in Innenräumen zu mindern.

Staubenden Arbeiten an HSM-belasteten Hölzern erfordern mindestens eine persönliche Schutzausrüstung (FFP3-Maske, Einweg-Schutzanzug) sowie Quellabsaugung und Abgrenzung der Arbeitszone.

Beim Rückbau sind keine speziellen Massnahmen zum Gesundheitsschutz notwendig.

 

Nach Untersuchung auf HSM:

  • HSM-Konzentrationen oberhalb der entsprechenden Grenzwerte: Entsorgung KVA oder Zementwerk
  • HSM-Konzentrationen unterhalb der entsprechenden Grenzwerte: Verbrennung in zugelassener Holzfeuerung, Recycling (Luftreinhalte-Verordnung Annex 2, Kapitel 72)

 

Literaturverweise:

23 Jan. 2020