Kunststoffabdichtungsbahnen (z.B. Hypalon, CSM)

Kunststoffabdichtungsbahnen (z.B. Hypalon, CSM)

Stand der Technik

Kunststoffabdichtungsbahnen (z.B. Hypalon® oder "chlorsulfoniertes Polyethylen", Kunststoff-Abkürzung CSM) wird als Abdeckung von Hallen und Dächern, aber auch als Abdichtung von Wasserreservoirs verwendet. Früher hatten solche Dichtungsbahnen auf der Unterseite eine asbesthaltige Unterschicht, ähnlich den Cushion-Vinyl-Bodenbelägen. Die Produktion solcher Kunststoffabdichtungsbahnen mit Asbest erfolgte nur während wenigen Jahren. Davor und danach sind entsprechende Dichtungsbahnen asbestfrei. Der Markenname "Hypalon" ist als Synonym für solche Kunststoffabdichtungsbahnen geblieben.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Da Kunststoffabdichtungsbahnen nicht im Innern des Gebäudes verwendet wurde, besteht keine Gefährdung von Nutzern.

Mit Bearbeitung

Die Faserfreisetzung beim Rückbau/Entfernen kann selbst im Freien hoch sein (oranger bis roter Bereich).

Das Material muss beprobt werden.  

Hinweis: Asbesthaltige Kunststoffabdichtungsbahnen können auch unter den Blechdachabdeckungen bei Flachdächern vorliegen (auch wenn auf der restlichen Dachfläche keine entsprechenden Abdichtungen vorhanden sind).

Beproben

Pro Material ist eine Probe ausreichend, da es sich um ein homogenes Material handelt. Die asbesthaltige Unterschicht ist i.d.R. auch von Auge gut erkennbar. Es muss darauf geachtet werden, dass der Dachaufbau auf die ganze Tiefe beprobt wird, da es sich oft um mehrschichtige Anwendungen handelt. Siehe auch Angaben für bituminöse Abdichtungen.

Wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen werden kann (Beurteilung unter Einbezug der örtlichen Behörden), kann die Entfernung durch instruierte Baufachleute gemäss Suva-Merkblatt 84047 erfolgen (oranger Bereich), ansonsten ist eine Sanierung gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, 7.4 nötig.

Asbesthaltige Kunststoffabdichtungsbahnen

Abfallcode

  • 17 06 05 S

Entsorgungswege

  • KVA (Chrysotil-haltige Abfälle)
  • Deponie Typ E

Verpackung

  • KVA: gemäss Vorgaben KVA
  • Deponie Typ E: Doppelt verpackt (z.B. Kunststofffoliensäcke in einem Big Bag)

Weitere Hinweise

  • Die Dichtungsbahnen dürfen für Entsorgung in KVA nicht gerollt werden, sondern sind als Kleinteile in Säcken anzuliefern (allfällige Zerkleinerung durch Sanierer, vor Verpackung).
  • Vorgaben KVA beachten.

Allgemeine Bemerkung

Gewisse KVA nehmen zur Zeit keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit der KVA abzuklären.

Bei der Entsorgung sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Die älteren Factsheets 33063 und 33064 entsprechen dabei nicht mehr dem Stand der Technik und werden durch ein neues Suva-Factsheet abgelöst (Stand März 2025 noch nicht publiziert), welches auf die Inhalte des Polludoc-Berichts zur Asbestentsorgung abgestimmt ist.

Fotos
27 März 2020