Tresore und Aktenschränke mit Asbest

Tresore und Aktenschränke mit Asbest

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Tresore und Aktenschränke (allgemein wärmeisolierende Geräte und Anlagen wie Tellerwärmer, Lösungsmittelschränke etc.) enthalten regelmässig asbesthaltige Elemente:

Ohne Bearbeitung

Bei exponierten Materialien, etwa Gewebe oder Kartons bzw. LAP um die Türe kann es beim Öffnen und Schliessen der Türe zu einer hohen Freisetzung von Asbestfasern kommen. Bei dauerhaft geschlossenen Türen besteht keine Gefahr einer relevanten Faserfreisetzung.

Mit Bearbeitung

Falls der Tresor bzw. Aktenschrank zerstörungsfrei ausgebaut und abtransportiert werden kann, besteht in der Regel kein Risiko für eine Freisetzung. Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.

Die Entfernung der asbesthaltigen Materialien hat anschliessend extern unter Sicherheitsmassnahmen zu erfolgen (vgl. weiter unten bei "Sanierung").

Falls der Tresor bzw. Aktenschrank vor Ort bearbeitet oder saniert wird, besteht in der Regel eine erhebliche Gefahr einer Faserfreisetzung (roter Bereich gemäss Suva-Gefährdungsstufen).

Können Tresore oder Aktenschränke nicht untersucht werden, so müssen sie als "asbesthaltig mangels Nachweis" aufgenommen werden.

Karton bzw. Leichtbauplatten: Sind solche vorhanden, enthalten sie praktisch immer Asbest.

Gewebe: Ohne Beprobung ist Gewebe bei Tresortüren bzw. Türen von Aktenschränken standardmässig als "asbesthaltig mangels Nachweis" zu klassieren. Da es auch asbestfreie feuerfeste Gewebe gibt und diese nicht immer einfach von asbesthaltigen Geweben zu unterscheiden sind (z.B. wenn sie übermalt sind), lohnt sich eine Beprobung eventuell.

Füllungen: Sind im Normalfall nicht zugänglich und schwierig zu untersuchen. Das Vorgehen für eine entsprechende Beprobung ist zur Zeit nicht definiert.

Falls der Tresor oder Aktenschrank vor Ort saniert werden soll: Meist sind schwachgebundene Materialien betroffen, die ein hohes Asbest-Freisetzungspotential aufweisen. Entsprechende Arbeiten befinden sich daher im Roten Bereich gemäss Suva-Gefährdungsstufen. Entsprechend gelten die Vorschriften für:

Anstatt einen Tresor oder Aktenschrank vor Ort zu sanieren, kann dieser (je nach Gewicht) auch einem Sanierer zur Bearbeitung in externen stationären Sanierungszone übergeben werden (Empfehlung: Anlage besichtigen).

Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau und Abtransport des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.

Deponie Typ E.

Fotos
1 Mai 2019