Tresore und Aktenschränke mit Asbest
Tresore und Aktenschränke mit Asbest
Tresore und Aktenschränke (allgemein wärmeisolierende Geräte und Anlagen wie Tellerwärmer, Lösungsmittelschränke etc.) enthalten regelmässig asbesthaltige Elemente:
- Schnüre oder Leichtbauplatten, als Dichtung oder Brandschutz bei der Türe
- Füllungen der Tresorhülle mit Asbest (z.B. loses Stopfmaterial, zementgebundener Asbest oder Brandschutzplatten).
Gesundheitsgefährdung
Sans intervention
Bei exponierten Materialien, etwa Asbestschnüre oder asbesthaltigen Leichtbauplatten im Bereich der Türe kann es beim Öffnen und Schliessen zu einer hohen Freisetzung von Asbestfasern kommen. Bei dauerhaft geschlossenen Türen besteht keine Gefahr einer relevanten Faserfreisetzung.
En cas de travaux
Falls der Tresor bzw. Aktenschrank zerstörungsfrei ausgebaut und abtransportiert werden kann, besteht in der Regel kein Risiko für eine Freisetzung. Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.
Die Entfernung der asbesthaltigen Materialien hat anschliessend extern unter Sicherheitsmassnahmen zu erfolgen (vgl. weiter unten bei "Sanierung").
Falls der Tresor bzw. Aktenschrank vor Ort bearbeitet oder saniert wird, besteht in der Regel eine erhebliche Gefahr einer Faserfreisetzung (roter Bereich).
Diagnostik
Die einleitend erwähnten möglichen Asbest-Anwendungen sind zu beproben. Können Tresore oder Aktenschränke nicht untersucht werden, so müssen sie als asbestverdächtig aufgenommen werden.
Füllungen: Sind im Normalfall nicht zugänglich und schwierig zu untersuchen. Das Vorgehen für eine entsprechende Beprobung ist zur Zeit nicht definiert.
Sanierung/Entfernung
Tresore und Aktenschränke dürfen nicht als ganze Einheit (Metall und Asbest) auf einer Deponie abgelagert werden.
Bei einer Sanierung von Tresoren / Aktenschränken sind meist schwach gebundene Materialien betroffen, die ein hohes Asbest-Freisetzungspotential aufweisen. Entsprechende Arbeiten sind deshalb durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss den geltenden Vorgaben durchzuführen:
- Asbestschnüre
- Asbesthaltige Leichtbauplatten
- Andere Materialien: Fallspezifische Massnahmen
Anstatt einen Tresor oder Aktenschrank vor Ort zu sanieren, kann dieser (je nach Gewicht) auch einem Suva-anerkannten Asbestsanierer zur Bearbeitung in der externen Sanierungszone übergeben werden.
Allfällige exponierte asbesthaltige Materialien müssen vor dem Ausbau und Abtransport des Tresors bzw. Aktenschranks jedoch gut gesichert (z.B. abgeklebt) werden.
Entsorgung
Tresore / Aktenschränke mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.). Das dabei anfallende asbesthaltige Material ist doppeltverpackt auf einer Deponie Typ E zu entsorgen.