Spachtelmassen

Spachtelmassen

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Spachtelmassen gelten gemäss heutigem Stand der Technik nicht als asbestverdächtiges Material und müssen ohne konkreten Hinweis nicht untersucht werden. Weitere Abklärungen zu diesem Thema laufen. Im Folgenden wird der aktuelle Wissenstand wiedergeben.

Bauteile wie Gipsplatten, Gipskartonplatten oder Albaplatten enthalten nach gegenwärtigem Wissensstand auch bei älterem Baujahr KEIN Asbest und müssen daher nicht als asbestverdächtig klassiert werden. Hingegen ist bekannt, dass solche Platten manchmal mit asbesthaltigen Spachtelmassen versehen wurden, zum Beispiel:

  • lineare Fugenfüller zwischen Gipskarton-Wänden, Gipsplatten (Alba-Platten)
  • punktueller oder flächiger Glättspachtel in Spanplatten-, Rabitz- und Strohputzwänden
  • Reparaturmassen (punktuell oder flächig)
  • Spachtelungen auf Holz

Asbesthaltige Spachtelmassen können auch an vielen anderen Stellen eingesetzt worden sein, z.B. in folgenden Bereichen:

  • Türzargen
  • Ecken
  • Radiatornischen
  • Leitungskanäle
  • Reparaturstellen
  • Treppentritte als Ausgleichsmasse

Die Vereinigung Deutscher Ingenieure VDI hat im Juni 2015 ein Diskussionspapier zum Thema Spachtelmassen publiziert. In der Schweiz sind Diskussionen zu diesem Thema ebenfalls in Gang

Bauelemente, die Gips mit Asbest enthalten können sind z.B.: Rohrisolationen, Tresore/Aktenschränke oder Lüftungsanlagen.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Keine Gefahr für die Nutzer, auch bei leicht beschädigten Spachtelmassen.

Mit Bearbeitung

Das Diskussionspapier der VDI enthält Resultate von Messungen die auf ein mässiges bis erhebliches Faserfreisetzungspotential hinweisen. Insbesondere bei flächigem Bearbeiten (Schleifen) von asbesthaltigen Spachtelmassen ist die Gefahr vermutlich ähnlich gross wie beim Bearbeiten von Fliesenklebern oder Verputz.

Die Diskussionen zur Untersuchung von Spachtelmassen ist in den Fachverbänden noch in Gang. Vorübergehende unverbindliche Empfehlung:

Nach gegenwärtigem Stand der Technik / Stand des Wissens kann bei einem Schadstoffgutachten vor Rückbau auf eine systematische Aufnahme und Beprobung von Spachtelmassen verzichtet werden. Eine Untersuchung ist jedoch durchzuführen, wenn grossflächige, staubfreisetzende Arbeiten in den oben erwähnten Verdachtsbereichen für Spachtelmassen geplant sind:

  • Flächiges Bearbeiten (Abschleifen): Spachtelmassen sind zu untersuchen.
  • Lineares Bearbeiten ("Schlitzen", Aufschneiden von Gipskarton-Wänden, ...): Beprobung bei grösseren Arbeiten oder in heikler Umgebung (Kindergarten, Spital) empfohlen. Gesundheitsschutz unabhängig vom Asbestgehalt anwenden (FFP3-Atemschutzmaske, Quellabsaugung, abgegrenzter Arbeitsbereich und gute Belüftung des Arbeitsbereichs).
  • Rückbau: Nicht zu beproben.
Beproben

Zur Zeit von den Fachverbänden noch nicht definiert.

Das Diskussionspapier der VDI läuft darauf hinaus, dass sehr viele Proben notwendig wären um eine hohe Treffsicherheit (tiefe Durchschlupfrate) zu gewährleisten. Diese Anzahl kann aber stark reduziert werden, wenn bei Gipskarton-Wänden gezielt die Fugen geortet werden (Fugen auffinden z.B. mit einem Metall-/Holz-Ortungsgerät).

Nach gegenwärtigem Stand der Technik / Stand des Wissens kann bei einem Schadstoffgutachten auf eine systematische Aufnahme und Beprobung von Spachtelmassen verzichtet werden.

Nach gegenwärtigem Wissensstand: gleiche Massnahmen wie bei Fliesenklebern oder Verputz.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Bauelemente, die Gips mit Asbest enthalten können sind z.B. Rohrisolationen, Tresore/Aktenschränke, Lüftungsanlagen.

Fotos
28 Aug. 2019