Platten- / Fliesenkleber

Platten- / Fliesenkleber

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Damit Fliesenkleber ("Plättlikleber") besser verarbeitet werden konnte, wurde zwischen ca. 1950 und 1986, ev. auch noch später, Asbest in geringen Mengen beigefügt. Heute geht man davon aus, dass ca. 25 bis 30% der Kleber von Fliesen (Plättli, Kacheln), die vor 1990 eingebaut wurden, Asbestfasern enthalten:

  • Kleber an Wänden eher als am Boden, da dieser nicht zu flüssig sein durfte.

  • Manchmal heterogen: Mischungen, die ab Fabrik Asbestfasern enthalten haben sind meist homogen. Daneben wurde offenbar manchmal Asbest auch vor Ort manuell beigemischt. In diesem Fall kann der Asbestgehalt sehr heterogen sein.

  • Asbestgehalt in der Regel weniger als 1%, selten mehr (bis 10%)

  • Dickbett-Kleber / Mörtelbatzen oder Kleber/Zement von nass-in-nass verlegte Platten enthält in der Regel kein Asbest.

  • Auch der Kleber von Sockelplatten (Fussleisten aus Keramikplatten) kann Asbest enthalten.

  • Zur Zeit gibt es keine gesicherten Angaben, ob der Fugenmörtel auch Asbest enthält. Es wird angenommen, dass dies der Fall sein kann, aber dass es praktisch ausgeschlossen ist, dass der Fugenmörtel Asbest enthält, nicht aber der Kleber hinter den Fliesen.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Selbst wenn sich Fliesen lösen oder Risse entstehen, kann davon ausgegangen werden, dass bei einer normalen Nutzung keine Gesundheitsgefährdung besteht.

Auch besteht für Einwohner, die gelegentlich ein Loch durch solche Fliesen bohren, praktisch kein Risiko (Faserexponierung gering und nur über äusserst kurze Dauer).

Mit Bearbeitung

Bei kleinen Arbeiten (Bohren, ersetzen einzelner Platten) wird von einer geringen Faserfreisetzung ausgegangen (oranger Bereich, einige 100 bis einige 1000 LAF/m3).

Beim Ablschlagen/Abspitzen von Platten/Kleber besteht eine mittlere (einige 10'000 bis 100'000 LAF/m3, beim Schleifen eine hohe Gefährdung (100'000 bis 1 Million LAF/m3).

Beim Rückbau mit dem Bagger wird von Faserfreisetzungen unter 20'000 LAF/m3 ausgegangen.

Kleber von Fliesen/Platten ist zu beproben:

  • Wand- und Boden getrennt
  • Kleber von Sockelplatten: Wenn Wand- und Bodenfliesen aus der gleichen Zeit stammen und analysiert werden, muss der Kleber von Sockelplatten nicht getrennt untersucht werden (Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass es sich um den gleichen Kleber wie am Boden oder wie an der Wand handelt).
  • Dickbett-Kleber ist ebenfalls zu beproben. "Mörtelbatzen" und direkt im Unterlagsboden verlegte Platten aber nicht.
Beproben

Folgende Anzahl Proben gilt als angemessen:

  • Renovation: Proben in ca. 20% der baugleichen Räume, mehr wenn nur einzelne Räume, weniger bei sehr grosse Anzahl baugleicher Räume.
  • Rückbau: Proben in ca. 10% der baugleichen Räume, mehr wenn nur einzelne Räume, weniger bei sehr grosse Anzahl baugleicher Räume (Folgen eines Fehlers sind beim Rückbau viel geringer als bei einem Umbau).

Mischproben sind beschränkt zugelassen (max. 5 Probenahmen zu einer Probe vereint). Das Labor muss darüber informiert werden und die Proben entsprechend homogenisieren.

Probemenge: Beim Beproben unbedingt genügend Material entnehmen (mindestens 5g pro Probe, bei Kernbohrungen: Durchmesser mindestens 2 cm).

Wiedersprüchliche Resultate: Bei heterogenen Laborresultaten kann ein Raum nur dann als asbestfrei bezeichnet werden, wenn in diesem Raum eine Mischprobe aus mindestens 3 Probenahmen kein Asbest enthält. Eine intensive Beprobung lohnt sich in solchen Fällen, da die Sanierungskosten bei einem negativen Befund stark reduzieren lassen.

Kleine Reparaturarbeiten (ersetzen von einzelnen Fliesen): Oranger Bereich. Staubmaske FFP3 + Quellabsaugung mit Staubsauger mit H-Filter gemäss SUVA Factsheet 33067.

Arbeiten mittleren Ausmasses (weniger als 5m2): Roter Bereich: Sanierungsfirma gemäss Suva Factsheet 33077.

Grössere Flächen, die nicht in einem einzigen Arbeitsgang saniert werden können: Roter Bereich. Vorgehen gemäss EKAS 6503, Kap. 7.

  • Bruchstücke von Mauerwerk und Fliesen mit asbesthaltigem Kleber: Mit kantonalen Behörden abklären:
    • Entweder: Deponie Typ B
    • Oder: Deponie Typ E. Dies ist z.B. der Fall in allen Kantonen der Westschweiz.
  • Staub: Deponie Typ E
Fotos
11 Dez. 2017