Kunstharzböden

Kunstharzböden

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In Kunstharzböden (Epoxid) werden gelegentlich Asbestfasern nachgewiesen (vor allem Haftschicht). Zur Zeit existieren aber noch wenig Daten / Wissen, um definitiv sagen zu können, ob Kunstharzböden systematisch zu untersuchen sind oder nicht.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Keine Gefährdung.

Mit Bearbeitung

Mittlere Gefährdung.

Es bestehen zur Zeit zu wenig Daten um abschliessend beurteilen zu können, ob das Material systematisch zu beproben ist.

Bei Beprobung unbedingt nicht nur Kunstharz, sondern auch Haftschicht beproben.

Einzelne Löcher: Oranger Bereich gemäss Suva-Factsheet 33067.

Boden entfernen: Suva-anerkannte Sanierungsfirma (roter Bereich) gemäss EKAS 6503, Kap. 7.

Deponie Typ E, eventuell KVA, da der organische Anteil in der Regel über dem Grenzwert für die Deponie liegt. Mit dem Kanton/KVA absprechen.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Unbedingt nicht nur Kunstharz, sondern auch Haftschicht beproben.

Kann neben Asbest nutzungsbedingt auch andere Schadstoffe enthalten.

Fotos
28 Aug. 2019